Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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sofortigen Verkauf an einem anderen Platz nach Abzug aller Spesen noch 
ein Nutzen für ihn bleibt. 
Sah z. B. der Arbitrageur, daß trotz der Spesen (Courtagen, Stempel, 
Porti usw.) bei Berücksichtigung der verschiedenen Art der Kursnotierung 
spanische Exterieurs in Paris sich billiger als in Berlin stellten, so kaufte er 
in Paris und verkaufte denselben Betrag gleichzeitig in Berlin. 
Die Arbitragegeschäfte erfolgen meist ä meta, d. h. gemeinsam mit einer 
Firma des fremden Platzes, mit dem man arbitriert. Besitzt die Firma 
an dem betreffenden Platze eine Filiale, so werden die Geschäfte natürlich 
mit dieser abgeschlossen. 
Nehmen wir an, die Firnia A in Berlin beabsichtige, mit Hamburg 
zu arbitrieren. Sie wird die befreundete Bankfirma B in Hamburg 
fragen, ob sie geneigt sei, mit ihr in eine Metaverbindung zu 
treten, und zwar derart, daß ein aus diesen Geschäften sich ergebender Ge 
winn bzw. Verlust geteilt werde. Erklärt B sich hiermit einverstanden, 
und hat man sich über Einzelheiten geeinigt, dann beginnt der Arbitrage 
verkehr der beiden Firmen, der in der Hauptsache sich am Fern 
sprecher abspielt. 
Im Börsengebäude, von dem Hauptsaale leicht erreichbar, befinden sich 
407 Fernsprechzellen, die den Börsenbesuchern gegen Entrichtung einer 
Gebühr zur Verfügung stehen *). Die Berliner Börse besitzt während der 
Börsenstunden direkte Leitungen nach den Börsen von Breslau, Frank 
furt a. M., Hamburg, Wien, Budapest, Paris, Brüssel usw. 
Mit einigen dieser Börsen hat die Postverwaltung den sogenannten 
Turnusverkehr eingeführt. Wer mit den betreffenden Börsen 
sprechen will, muß dies ein für allemal erklären oder das Gespräch vor 
Beginn der Börse anmelden. Die Post setzt die Reihenfolge der Gespräche 
fest und meldet dies auch der Börse, mit der gesprochen wird, so daß z. B. 
die Commerz- und Privat-Bank in Hamburg genau weiß, zu welcher Zeit 
sie von ihrer Berliner Zentrale telephonisch angerufen wird. 
Z An der Berliner Börse werden Fernsprechzellen zur alleinigen Benutzung 
einer Firma vermietet, oder die Benutzung ist jeweils gegen Zahlung einer 
Gebühr gestattet. Von dieser erhält einen Teil die Postverwaltung, den andern 
die Industrie- und Handelskammer als Besitzerin des Börscngebäudes. Eine Er- 
llänzung finden die Sprechverbindungen, von denen auch 80 in den Nischen im 
Börsenraum eingebaut sind, in den Lich t si gn a l e n.
	        
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