Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Besteht das Recht zu wählen, in Gold oder in Silber zu zahlen, so wird 
jeder in dem Metall zahlen, das für ihn am vorteilhaftesten ist, und es wird 
zu den Münzstätten nur die Metallart zur Ausprägung gebracht werden, 
die auf dem Markte niedriger notiert, als das gesetzliche Wertverhältnis ist. 
Die Doppelwährung raubt mit dem Wechsel des Wertverhältnisses von 
Gold zu Silber dem Lande entweder die Gold- oder die Silbermünzen. 
Der „gute" Geldstosf würde regelmäßig ins Ausland gehen, zum Thesau- 
rieren oder für industrielle Zwecke verwendet werden und nur das gering 
wertige Geld im Lande bleiben. Die wirtschaftlich geschulten Anhänger der 
Doppelwährung sind sich auch stets darüber klar gewesen, daß die Einführung 
der Doppelwährung nur durch ein internationales Abkommen 
sWährungsvertrag) aller großen Staaten der Welt erfolgen könnte. 
Durch Zulassung beider Metalle zur freien Prägung, sagen die Bimetallisten, 
werde der Geldumlauf und der Preis der Edelmetalle automatisch geregelt werden. 
„Das Ziel jeder vernünftigen Währungspolitik muß darauf gerichtet sein, den 
Wertmesser Geld wenigstens unveränderlich zu gestalten und namentlich die 
Valuta in ein festes und unwandelbares Verhältnis zu den Valuten anderer Län- 
der zu bringen" sA r e n d t). 
Hiergegen wenden die Gegner der Doppelwährung ein, es sei unmöglich, daß 
zwei Metalle stets den gleichen Wert behielten, und wenn sich ihr Wert 
ändere, ihre Veränderlichkeit stets gleichen Schritt halte. In seinem Werke 
„Reichsgold" führt Bamberger aus, daß solche „irrige Voraussetzungen" 
gerade beim Gelde soviel Unheil anrichten können. „Es ist bekannt, daß, wo Ge 
legenheit gegeben ist, unter demselben Namen zweierlei Geld zu verwenden, stets 
das wertvollere verschwindet und das wertlosere im Umlauf bleibt. Auch hier 
schwimmt das leichtere immer oben. Wer unter demselben Namen zweierlei Dinge 
geben kann, wird stets das minderwertige geben." 
Um ein stabiles Wertverhältnis zwischen Gold und Silber zu schaffen, 
müßte die Silberproduktion und das Silberangebot reguliert werden, und 
alle wichtigeren Wirtschastsländer müßten sich der Währungsvereinbarung 
anschließen. Da dies praktisch nicht durchführbar ist, sind die Forderungen 
der Bimetallisten abzulehnen. 
Das bekannteste Beispiel einer internationalen Doppelwährung ist der 
im Jahre 1865 abgeschlossene Vertrag zwischen Frankreich, Belgien, Italien 
und der Schweiz Lateinische Münzkonvention), dem 1868 noch 
Griechenland beigetreten ist. Aus 1 kg rauhen Goldes ( 9 /i 0 fein) wur 
den 3100 fr Goldmünzen, aus 1 kg rauhen Silbers ( 9 / 10 fein) 200 fr- 
Silbermünzen geprägt. Silber: Gold stand somit in dem gesetzlich sest-
	        
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