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ämtern eingezogene (Selb. Auf der Rückseite eines jeden Geldscheines befinden
sich 52 Felder, in die am Ende einer Woche Markenkleingeld in Höhe von 1 °/oo
des Nennwertes des Scheines aufgeklebt werden muß. Für das Jahr sind somit
5,2 % (Urzins) abzuziehen. Da jedermann dieses Geld möglichst rasch abstoßen
wird, um den Verlust auf den Nachmann abzuwälzen, wird die Hortung des
Geldes ausgeschlossen, seine Umlaufsgeschwindigkeit wesentlich beschleunigt. Das
Geld würde seine Machtstellung („zinstragende Eigenschaft") einbüßen, auf die
Rangstufe von Waren herabsinken und wie diese einer „Verderbbarkeit" (Ver
gänglichkeit) unterliegen. Mit dem Freigelde werde die Überlegenheit des Geldes
über die Ware beseitigt. Durch Gleichsetzung von Geld und Ware würden
Krisen nicht mehr entstehen. Durch den Schwundverlust werde das Geldangebot
immer größer und dadurch der Zins immer kleiner, bis er in einem Meer von
neuem Kapital völlig ersäuft wird Z.
Die Warenpreise, sagen die Anhänger der „Freigeld"-Bewegung, liegen des
halb so niedrig, weil ein großer Teil der im Gelde dargestellten Kaufkraft nicht
als Nachfrage an den Markt kommt, sondern in Form von Banknoten gehortet
wird. Wenn diese Hortung dadurch unterbunden würde, daß das längere Zurück
halten der Banknoten vom Markte mit einer Strafe belegt würde, indem die
Noten monatlich 1 oder 2 °/ 0 von ihrem Werte einbüßen, so würden die Notcn-
inhaber als Käufer auftreten, das Geld also mit weit größerer Geschwindigkeit
umlaufen.
4. Die deutsche Währung
Am Ende des Mittelalters gab es in Deutschland nicht weniger als
600 verschiedene „Berechtigt e", die nach ihren Anordnungen Münzen
ausprägen ließen. Nicht nur die Reichsstände, auch eine Anzahl welt
licher und geistlicher Fürsten hatte gegen hohe Abfindungen das Recht
hierzu erhalten. Da jeder Münzherr möglichst viel Herauswirtschaften
wollte, waren Münzumprägungen, die natürlich jedesmal mit
einer Münzverschlechterung verknüpft waren, nichts Seltenes.
Ein großes Unheil wurde durch das Beschneiden der Münzen, das „Kip
pen", angerichtet. Eine Geldverschlechterung erfolgte in der „Kipper- und
i) S. Silvio Gesell, Die natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland
und Freigeld. 7. Ausl. Hochheim 1931. Derselbe, Das Reichswährungsamt.
Bern 1920. Gottfried Feder, Manifest zur Brechung der Zinsknechtschaft.
Diessen 1919. Derselbe, Der deutsche Staat. München 1924. Fr. Haber,
Art. Geldreformer, im Handwörterbuch der Staatswissenschaften. 4. Ausl. Jena
1927. Zur Kritik der Freigeldlehre sei verwiesen auf: Ernst Ackermann,
Freigeld und Wirklichkeit. Basel 1933.