Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

4  Gebabö  80-  A.

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ämtern  eingezogene  (Selb.  Auf  der  Rückseite  eines  jeden  Geldscheines  befinden
sich  52  Felder,  in  die  am  Ende  einer  Woche  Markenkleingeld  in  Höhe  von  1  °/oo
des  Nennwertes  des  Scheines  aufgeklebt  werden  muß.  Für  das  Jahr  sind  somit
5,2  %  (Urzins)  abzuziehen.  Da  jedermann  dieses  Geld  möglichst  rasch  abstoßen
wird,  um  den  Verlust  auf  den  Nachmann  abzuwälzen,  wird  die  Hortung  des
Geldes  ausgeschlossen,  seine  Umlaufsgeschwindigkeit  wesentlich  beschleunigt.  Das
Geld  würde  seine  Machtstellung  („zinstragende  Eigenschaft")  einbüßen,  auf  die
Rangstufe  von  Waren  herabsinken  und  wie  diese  einer  „Verderbbarkeit"  (Vergänglichkeit) ­
  unterliegen.  Mit  dem  Freigelde  werde  die  Überlegenheit  des  Geldes
über  die  Ware  beseitigt.  Durch  Gleichsetzung  von  Geld  und  Ware  würden
Krisen  nicht  mehr  entstehen.  Durch  den  Schwundverlust  werde  das  Geldangebot
immer  größer  und  dadurch  der  Zins  immer  kleiner,  bis  er  in  einem  Meer  von
neuem  Kapital  völlig  ersäuft  wird  Z.
Die  Warenpreise,  sagen  die  Anhänger  der  „Freigeld"-Bewegung,  liegen  deshalb ­
  so  niedrig,  weil  ein  großer  Teil  der  im  Gelde  dargestellten  Kaufkraft  nicht
als  Nachfrage  an  den  Markt  kommt,  sondern  in  Form  von  Banknoten  gehortet
wird.  Wenn  diese  Hortung  dadurch  unterbunden  würde,  daß  das  längere  Zurückhalten ­
  der  Banknoten  vom  Markte  mit  einer  Strafe  belegt  würde,  indem  die
Noten  monatlich  1  oder  2  °/ 0  von  ihrem  Werte  einbüßen,  so  würden  die  Notcninhaber
  als  Käufer  auftreten,  das  Geld  also  mit  weit  größerer  Geschwindigkeit
umlaufen.

4.  Die  deutsche  Währung
Am  Ende  des  Mittelalters  gab  es  in  Deutschland  nicht  weniger  als
600  verschiedene  „Berechtigt  e",  die  nach  ihren  Anordnungen  Münzen
ausprägen  ließen.  Nicht  nur  die  Reichsstände,  auch  eine  Anzahl  weltlicher ­
  und  geistlicher  Fürsten  hatte  gegen  hohe  Abfindungen  das  Recht
hierzu  erhalten.  Da  jeder  Münzherr  möglichst  viel  Herauswirtschaften
wollte,  waren  Münzumprägungen,  die  natürlich  jedesmal  mit
einer  Münzverschlechterung  verknüpft  waren,  nichts  Seltenes.
Ein  großes  Unheil  wurde  durch  das  Beschneiden  der  Münzen,  das  „Kippen", ­
  angerichtet.  Eine  Geldverschlechterung  erfolgte  in  der  „Kipper-  und
i)  S.  Silvio  Gesell,  Die  natürliche  Wirtschaftsordnung  durch  Freiland
und  Freigeld.  7.  Ausl.  Hochheim  1931.  Derselbe,  Das  Reichswährungsamt.
Bern  1920.  Gottfried  Feder,  Manifest  zur  Brechung  der  Zinsknechtschaft.
Diessen  1919.  Derselbe,  Der  deutsche  Staat.  München  1924.  Fr.  Haber,
Art.  Geldreformer,  im  Handwörterbuch  der  Staatswissenschaften.  4.  Ausl.  Jena
1927.  Zur  Kritik  der  Freigeldlehre  sei  verwiesen  auf:  Ernst  Ackermann,
Freigeld  und  Wirklichkeit.  Basel  1933.
            
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