71
zur Einlösung gesichert. Die Wechselziehung erfolgt auf Grund der Lieferungen
und Leistungen der mit der Ausführung der Arbeiten beauftragten Firmen. Die
Tilgung und Verzinsung der Arbeitsbcschaffungsdarlehen durch die Schuldner
schreitet planmäßig fort.
Sehr langfristig sind die „M e f o w e ch s e l", das sind Wechsel, die, unter
gewissen Voraussetzungen, die mit der Ausführung der Arbeiten beauftragte
Unternehmerfirma auf die Metallurgische Forschungsgesellschaft m. b. H. (Meso)
in Berlin gezogen hat. Die Wechsel laufen zunächst 6 Monate und werden von
der Reichsbank innerhalb der letzten drei Monate der Laufzeit diskontiert. Der
Crstziehung sind P r o l o n g a t i o n s st ü ck e in vorgeschriebener Anzahl bei
zufügen.
äs Arten und Bestandteile des Wechsels
Je nachdem der Aussteller eines Wechsels einen Dritten auffordert, die
Zahlung zu leisten, oder verspricht, selbst Zahlung bei Fälligkeit zu leisten,
werden unterschieden: Die g e z o gen en W e ch s e l (Tr atten) und die
eigenen strockenen) Wechsel, auch Solawechsel genannt, weil sie
nur in e i n e m Stück ausgefertigt werden. Der Aussteller gibt ein Wechsel-
mäßiges Versprechen, die Urkunde bei Verfall einzulösen. Er haftet wie
der Annehmer eines gezogenen Wechsels (dreijährige Verjährungsfrist).
Wirtschaftliche Bedeutung besitzt aber nur der gezogene Wechsel.
Ist ein Wechsel an einem anderen Platze als an dem Wohnort des Be-
zogenen zahlbar, so nennt man ihn D o m i z i l w e ch s e l. Domiziliert
(Vermerk: „zahlbar bei") werden hauptsächlich Wechsel auf kleinere Orte
(Nebenplätze), an denen die Deutsche Reichsbank eine Filiale nicht
besitzt. Da die Reichsbank solche Wechsel nicht ankauft, und ihre Einziehung
bei Fälligkeit mit größeren Kosten verknüpft ist, sind sie schwer weiter zu
begeben. Die als Domizilstelle benannte Bank löst den Wechsel natürlich
nur ein, wenn sie ausdrücklich hierzu beauftragt ist und ihr der Betrag
hierfür (einschließlich der Provision) zugegangen ist oder der Auftraggeber
den Betrag bei ihr gut hat.
Von dem echten Domizilwechsel zu unterscheiden ist der unechte Domizil
wechsel (Zahlstellenwechsel), der am Wohnort des Bezogenen bei
einem Dritten zahlbar ist, z. B. Bezogener: Lehmann & Co., Berlin; zahlbar:
bei der XY - Bankin Berlin. Auch die Banken selbst machen ihre Akzepte
beim Kassenverein zahlbar. Die Bank, die den Wechsel in Händen hat,
spart bei der Einziehung Botengänge, die bezogene Bank Barmittel infolge
der Kompensationen mit Wechseln, die sie an diesem Tage einziehen läßt.