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Die colonial banks (Kolonialbankcn), die zum Teil mit Unterstützung
der Regierung errichtet sind und mannigfache Vorrechte genießen, haben
ihren Hauptsitz in London oder einer der englischen Kolonien, Filialen
in einer oder in mehreren der englischen Kolonien, bzw. in London. Sie ver-
Mitteln den Zahlungs- und Kreditverkehr mit den Kolonien. Die foreign
banks suchen ihren Wirkungskreis in den nicht englischen Uberseeländern,
zum Teil auch im nahen Osten. Zu den foreign banks gehören auch die
ausländischen Banken, die in England Niederlassungen haben. Man grup
piert sie in: europäische, nordamerikanische, südamerikanische und asiatische
Banken.
Als „bankor" werde» »ach englischem Sprachgebrauch die Firmen
bezeichnet, die „vorwiegend fremde, ihnen von einer größeren oder kleineren
Zahl von Kunden ans kürzere oder längere Frist anvertraute Gelder in
ihrem Geschäft verwenden" (Edgar Jaffö).
Was die innere Verwaltung der englischen Banken anbelangt,
so ist zu bemerken, daß die Leitung der Bank in den Händen des board of
directors (cm der Spitze: der chairman und der deputy chairman) liegt.
Er entspricht ctlva dem deutschen Anssichtsrat, tritt aber weit öfter als dieser,
in der Regel wöchentlich einmal, zusammen. Die Exekutive bilden die
managing directors, die bei einigen Instituten auch general managers
(chief general manager, joint general managers) heißen. Weitere Mit
glieder der Bankleitung sind: der general Managers' assistant, der chief
accountant (Hauptbuchhalter), der cashier (Kassendispouent), der finance
manager usw.
Während bei den deutschen Aktienbanken das Kapital in der Regel
voll eingezahlt ist, wird bei den e n g l i s ch e n Banken unterschieden:
authorized Capital (bewilligtes Kapital),
subscrihcd Capital (gezeichnetes Kapital),
paid-up Capital (einbezahltes Kapital).
Vom Standpunkt des A k t i o n ä r s betrachtet setzt sich der Stammanteil
zusammen aus:
paid-up Capital (einbezahltes Kapital),
uncallcd Capital (noch nicht eingefordertes Kapital),
reserve liability (Nachschußpflicht).