Metadata: Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

C. Export und Auswanderung. 
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1896 und 0. Januar 1903; Süßstoffgesetz vom 7. Juli 1902) nicht näher eingehen. 
Das Prinzip des staatlichen Schutzes der „Schwachen" hatte eine übertriebene Aus 
dehnung in den Ausfuhrzuschüssen für die Zuckerindustrie gefunden; sie waren in der 
Zeit von 1893—1901 von 11,4 auf 31 1 / 2 Millionen Mark gestiegen. Durch die 
internationale Abschaffung der Zuckerprämie in der Brüsseler Zuckerkonvention vom 
5. März 1902 sind wenigstens in der Zuckerindustrie wieder normale Zustände her 
gestellt worden. 
C. Export und Auswanderung. 
Unser Auslandverkehr bekam in den letzten Jahrzehnten seine Richtung 
durch zwei Neuerungen. Auf der einen Seite entstanden manche neue Industrie 
zweige, für die der Export eine Lebensbedingnng bedeutete. Zugleich hob sich für 
viele Zweige mit der Ausbreitung des Großbetriebs die Leistungsfähigkeit so, daß 
der Export zum Sicherheitsventil gegen die periodisch wiederkehrende Überproduktion 
wurde. Die andere Neuerung bestand in dem Mitte der 70er Jahre um sich greifenden 
Protektionssystem und in der künstlichen Großziehung der „nationalen" Industrie in den 
Vereinigten Staaten,Oesterreich-Ungarn, Italien, Rumänien u.s.f. Das Zusammenwirken 
beider Neuerungen hatte eine Verschärfung der internationalen Konkurrenz zur Folge- 
allerorts stiegen die Ansprüche in bezug auf Preis, Güte und Ausstattung der Fabrikate.' 
Eine neue charakteristische Wendung setzte in den 70er Jahren ein. Zunächst 
lenkte die sichtliche Steigerung der Aufnahmefähigkeit des Binnenmarkts die 
Aufmerksamkeit auf sich. Sodann mußten die Nächstbeteiligten, da sich die indu 
strielle Leistungsfähigkeit im abgelaufenen Jahrzehnt verdoppelte, nicht allein auf die 
Erhaltung der ausländischen Absatzgebiete bedacht sein, sondern ihre Aufmerksamkeit 
auch der Erschließung neuer Absatzguellen, der sog. „Expansion" zuwenden. Wer 
sich diese Entwicklung vergegenwärtigte, dem mußte die Notwendigkeit eines ziel 
gemäßen Vorgehens klar vor Augen treten. 
Im Herbst 1881 legte hierfür der Verfasser dem Deutschen Handelstag ein 
Programm vor. Aber der Mehrheit desselben klangen damals Dinge, wie eine ziel 
bewußte Kolonialpolitik des Reichs, genossenschaftliche Errichtung von Export- 
mnsterlagern und Exportorganisation noch sehr utopisch. Für weitere Kreise war 
das Referat um einige Jahre zu früh vorgetragen. Einen praktischen Beleg für 
die Art der Verwirklichung eines Stücks dieses Programms lieferte die sofort ein 
geleitete Gründung des Exportmnsterlagers Stuttgart. 
In den folgenden Jahren gewann die Erörterung der verschiedenartigen 
direkten und indirekten Maßnahmen bei den nächstbeteiligten und bei den maßgeben 
den Kreisen mehr und mehr Beachtung, so z. B. Weltausstellungen, schwimmende 
Mnsterlager, Herausgabe eines Exportadreßbuchs, Errichtung einer Zentral- oder 
„Reichshandelsstelle", bestimmt für Anregungen, Informationen, Nachweise und Aus 
künfte aller Art, vor allem durch die Konsulate. 
Es gibt keinen Staat in der Welt, in dem nicht die kommerzielle Bericht 
erstattung der Konsulate und namentlich die wenig prompte Art der Zustellung der Winke 
an die nächstbeteiligten Firmen als unzureichend beanstandet wird. Eine Reform des
	        
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