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7. Die Bank ist berechtigt, diese Bedingungen, sowie die Depositen-Zinssätze
jederzeit abzuändern. Die jeweiligen Zinssätze für Einlagen
werden durch Aushang an den Schaltern der Depositenkassen bekanntgegeben.
Jede Abänderung der Zinssätze tritt für Guthaben ohne vorherige Kündigung
sofort in Kraft, für Guthaben mit Kündigung erst von dem Tage an,
zu dem das betreffende Guthaben hätte gekündigt werden können. Bei Geldern,
die bis zu einem bestimmten Rückzahlungstage festgelegt sind, tritt eine Änderung
des einmal vereinbarten Zinssatzes nicht ein.
8. Wechsel-Domizile werden nur bei dauernder Verbindung und entsprechendem
Durchschnittsguthaben kostenfrei eingelöst. Der Domizilvermerk muß
die genaue Adresse der das Konto führenden Depositenkasse enthalten.
9. Auf Antrag werden die Steuern der Kontoinhaber aus ihrem Depositenguthaben
kostenfrei entrichtet. Diesbezügliche Antragsformulare sind bei
den Depositenkassen erhältlich.
10. Überweisungen zwischen uns und unseren Niederlasiungen werden
kostenfrei bewirkt.
11. Bei Übersendung von Geldern und Rimessen, sowie bei
Auszahlungen und Überweisungen an Dritte wird für die entstehende Mühewaltung
eine entsprechende Vergütung in Ansatz gebracht. Wir behalten uns
vor, Sendungsaufträge auch durch Remittierung von Schecks, die mittels eingeschriebenen
Briefes auf Kosten des Auftraggebers versandt werden, zu erledigen.
Sämtliche Sendungen geschehen stets auf Gefahr des Auftraggebers.
Auf die rechte (Kredit - jSeite des Kontobuches kommen die Zahlungen,
die der Kontoinhaber selbst leistet oder die für ihn von dritter
Seite erfolgen. Ferner sind auf diese Seite einzutragen die Gutschriften
über fällige Kupons, verkaufte Effekten, zum Einzug oder
Diskont übergebene Wechsel usw.
Bei vielen Banken ist es Vorschrift, daß mit den Einzahlungen zugleich ein
Einzahlungsschein, auf Grund dessen die Buchungen seitens der Bankbeamten
stattfinden, mitgeliefert wird ssiehe umstehendes Muster).
Auf die l i n k e lD e b e t -) S e i t e sind die Abhebungen, die durch den
Kontoinhaber selbst oder durch Dritte erfolgen, einzutragen, ferner die
Belastungen für die gekauften Effekten, Wechsel usw.
Die Eintragungen für geleistete Zahlungen erfolgen durch die Bank.
Die Quittung über die Einzahlung ist in der Regel von z w e i hierzu bevollmächtigten
Beamten zu unterzeichnen. Uber Beträge, die auf andere
Weise als durch bare Einzahlung des Kontoinhabers eingehen, wird dem
Kunden brieflich Aufgabe erteilt. Die Eintragung dieser Beträge,
sowie die der abgehobenen Summen hat der Kontoinhaber in der Regel