Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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7.  Die  Bank  ist  berechtigt,  diese  Bedingungen,  sowie  die  Depositen-Zinssätze
jederzeit  abzuändern.  Die  jeweiligen  Zinssätze  für  Einlagen
werden  durch  Aushang  an  den  Schaltern  der  Depositenkassen  bekanntgegeben.
Jede  Abänderung  der  Zinssätze  tritt  für  Guthaben  ohne  vorherige  Kündigung ­
  sofort  in  Kraft,  für  Guthaben  mit  Kündigung  erst  von  dem  Tage  an,
zu  dem  das  betreffende  Guthaben  hätte  gekündigt  werden  können.  Bei  Geldern,
die  bis  zu  einem  bestimmten  Rückzahlungstage  festgelegt  sind,  tritt  eine  Änderung
des  einmal  vereinbarten  Zinssatzes  nicht  ein.
8.  Wechsel-Domizile  werden  nur  bei  dauernder  Verbindung  und  entsprechendem ­
  Durchschnittsguthaben  kostenfrei  eingelöst.  Der  Domizilvermerk  muß
die  genaue  Adresse  der  das  Konto  führenden  Depositenkasse  enthalten.
9.  Auf  Antrag  werden  die  Steuern  der  Kontoinhaber  aus  ihrem  Depositenguthaben ­
  kostenfrei  entrichtet.  Diesbezügliche  Antragsformulare  sind  bei
den  Depositenkassen  erhältlich.
10.  Überweisungen  zwischen  uns  und  unseren  Niederlasiungen  werden
kostenfrei  bewirkt.
11.  Bei  Übersendung  von  Geldern  und  Rimessen,  sowie  bei
Auszahlungen  und  Überweisungen  an  Dritte  wird  für  die  entstehende  Mühewaltung ­
  eine  entsprechende  Vergütung  in  Ansatz  gebracht.  Wir  behalten  uns
vor,  Sendungsaufträge  auch  durch  Remittierung  von  Schecks,  die  mittels  eingeschriebenen ­
  Briefes  auf  Kosten  des  Auftraggebers  versandt  werden,  zu  erledigen. ­
  Sämtliche  Sendungen  geschehen  stets  auf  Gefahr  des  Auftraggebers.
Auf  die  rechte  (Kredit  -  jSeite  des  Kontobuches  kommen  die  Zahlungen, ­
  die  der  Kontoinhaber  selbst  leistet  oder  die  für  ihn  von  dritter
Seite  erfolgen.  Ferner  sind  auf  diese  Seite  einzutragen  die  Gutschriften ­
  über  fällige  Kupons,  verkaufte  Effekten,  zum  Einzug  oder
Diskont  übergebene  Wechsel  usw.
Bei  vielen  Banken  ist  es  Vorschrift,  daß  mit  den  Einzahlungen  zugleich  ein
Einzahlungsschein,  auf  Grund  dessen  die  Buchungen  seitens  der  Bankbeamten ­
  stattfinden,  mitgeliefert  wird  ssiehe  umstehendes  Muster).
Auf  die  l  i  n  k  e  lD  e  b  e  t  -)  S  e  i  t  e  sind  die  Abhebungen,  die  durch  den
Kontoinhaber  selbst  oder  durch  Dritte  erfolgen,  einzutragen,  ferner  die
Belastungen  für  die  gekauften  Effekten,  Wechsel  usw.
Die  Eintragungen  für  geleistete  Zahlungen  erfolgen  durch  die  Bank.
Die  Quittung  über  die  Einzahlung  ist  in  der  Regel  von  z  w  e  i  hierzu  bevollmächtigten ­
  Beamten  zu  unterzeichnen.  Uber  Beträge,  die  auf  andere
Weise  als  durch  bare  Einzahlung  des  Kontoinhabers  eingehen,  wird  dem
Kunden  brieflich  Aufgabe  erteilt.  Die  Eintragung  dieser  Beträge,
sowie  die  der  abgehobenen  Summen  hat  der  Kontoinhaber  in  der  Regel
            
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