Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Unter  dem  Namen  Stempelvereinigung  ist  die  im  Jahre  1888  zur
einheitlichen  Regelung  von  Stempelfragcn  und  anderen  wichtigen  Berufsangelegenheiten ­
  geschaffene  Vereinigung  Berliner  Banken  und  Bankiers  allgemein  bekannt.
Ihr  gehören  an:  Berliner  Handels-Gesellschaft,  Commerz-  und  Privat-Bank,
Darmstädter  und  Nationalbank  K.  a.  A.,  Deutsche  Bank,  Direction  der  Disconto-Gescllschaft,
  Dresdner  Bank,  Mitteldeutsle  Creditbank,  S.  Bleichröder,  Delbrück
Schickler  &  Co.,  I.  DreyfuZ  &  Co.,  Hardy  &  Co.  G.  m.  b.  H.,  Mendelssohn  &  Co.
Neue  Mitglieder  werden  in  die  Vereinigung  nur  dann  aufgenommen,  wenn  sämtliche ­
  alten  Mitglieder  sich  einstimmig  dafür  anssprechen.
Der  Interessengemeinschaft  der  Berliner  Privatbank  firmen
(Gruppe  A  der  Berliner  Bedingnngsgemeinschast  für  den  Wertpapicrverkehr)  gehören ­
  alle  an  der  Berliner  Börse  vertretenen  Firmen  an,  die  nicht  Mitglieder
der  Stempelvereinigung  sind.
Viele  Firmen  unterhalten  neben  dem  provisionspflichtigen  Hauptkonto
(Conto  ordinario)  noch  ein  S  ch  e  ck  k  o  n  t  o,  auf  dem  Debetsalden  in  der
Regel  nicht  entstehen  sollen.  Die  Umsätze  auf  diesem  Konto  erfolgen
provisionsfrei,  die  Verzinsung  der  Guthaben  ist  dagegen  niedriger  als
auf  dem  Conto  ordinario.
Betreffs  der  K  o  n  t  o  a  u  s  z  ü  g  e,  die  die  Bank,  in  der  Regel  zweimal
jährlich,  ihren  Kunden  gibt,  vgl.  den  Abschnitt  „Kontokorrent-Verkehr".
d)  Der  Giroverkehr  mit  der  Reichsbank.
Während  die  Privatbanken  und  die  Bankiers  für  die  ihnen  anvertrauten ­
  Depositen  Zinsen  gewähren,  verzinst  die  Deutsche  Reichsbank, ­
  ebenso  wie  z.  B.  die  Bank  von  Frankreich  und  die  Bank  von
England,  die  bei  ihr  stehenden  Depositen-  und  Girogelder  n  i  ch  t.  Diese
Depositen  dienen  als  Grundlage  für  den  Zahlungsausgleich  im  Wege  des
Giro-,  Scheck-  und  Abrechnungsverkehrs.
Die  Zahl  der  Girokonten-Inhaber  der  Reichsbank  betrug  Ende  1926:
44  475.  Diese  sehten  ini  Laufe  des  Jahres  1926  auf  einer  Seite  ihres
Kontos  269,76  Milliarden  RM  um.
Bei  der  Bank  von  Frankreich  dienten  früher  die  Mandats  blaues  für
Barabhebungcn  und  die  Mandats  rouges  für  Überweisungen;  jetzt  dienen  die
Mandats  ronges  lediglich  für  Überweisungen  am  Platze  (bans  de  vireinonts).  Für
Überweisungen  auf  andere  Bankplätze  wurden  die  Mandats  roses  eingeführt.
Diese  werden,  bevor  sie  in  Umlauf  gesetzt  werden,  bei  der  das  Konto  führenden
Bankanstalt  erst  abgestempelt.  Dieser  Vorgang  entspricht  der  amerikanischen  und
englischen  Übung  des  eertik^ing  des  Schecks.  Siehe  auch  die  zertifizierten  (bestätigten) ­
  Schecks  der  Deutschen  Reichsbank  (S.  1&3).
            
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