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„Gemeindesteuern“, bedeutende Vereinfachungen und Kürzungen
erfahren; deshalb haben wir uns entschlossen, unserer Eingabe
einen Gegenentwurf*) beizugeben. Die darin vorgeschlagenen
Neuerungen in Bezug auf die Besteuerung der Einzelpersonen
sind folgende :
1. Die staatliche Einkommenssteuer beträgt für Einkom-
men von Fr. 35,000 an aufwärts 5°; abwärts geht unsere Steuerskala
bis auf 1 °% bei Fr. 1000 Einkommen und darunter. Das Existenzmini-
mum ist in der degressiven Skala selbst berücksichtigt. Folgende be-
sondere Steuererleichterungen werden gewährt: für Haushaltungsvor-
stände dürfen 2 Fr. von der Einkommenssteuer abgerechnet werden,
für jedes zur Familie des Haushaltungsvorstands gehörende Kind
unter 14 Jahren 1'/2 Fr., für jede arbeitsunfähige Person (Eltern,
Geschwister etc.), deren Unterhalt einem Steuerpflichtigen ob-
liegt, 1%: Fr.
2. Die staatliche Ergänzungssteuer vom reinen Vermögen
beträgt ®/4° oo. Dies entspricht beim heutigen Zinsfuss ca. 2° vom
Ertrag, Der. Vermögensertrag wird also, wenn man eine durch-
schnittliche Kapitalverzinsung von 3!/2 °% voraussetzt, im Maximum
mit 7, im Minimum mit 3° o belastet.
3. Die Mannssteuer fällt weg. Die fiskalische Notwendig-
keit für die Beibehaltung der allgemeinen Mannssteuer ist nicht
vorhanden. Zudem hat es keinen Sinn, auf der einen Seite eine
Kopisteuer zu erheben und auf der anderen Seite jedem Steuer-
pflichtigen in Form des Existenzminimums einen Abzug vom Steuer-
betreffnis in ungefähr gleichem Betrage zu gestatten. Die Spezial-
besteuerung der Wanderarbeiter hat etwas so Vexatorisches und
würde überdies einen so minimen Ertrag liefern, dass es sich nicht
empfiehlt, ihretwegen eine Ausnahmebestimmung aufzustellen.
4. Die Gemeinden erheben die Einkommenssteuer und die
Ergänzungssteuer durch prozentuale Zuschläge zur Staatssteuer.
Damit ist ohne weiteres gesagt, dass auch die Steuererleichterungen
bei der Gemeindesteuer Berücksichtigung finden, und zwar in der
Höhe der prozentualen Zuschläge. Die Steuerbeträge für das
Einkommen lassen sich von der Staatssteuerskala sofort ablesen.
Sind 100 % Zuschläge beschlossen, so zahlen die Steuerpflichtigen
*) Seite 43 ff.