Full text : Steuerreform im Kanton Zürich

   
  
 
  
 
 
 
  
   
  
 
 
 
 
 
 
  
  
    
  
  
 
 
 
 
 
 
 
  
 
  

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braucht mehr Geld. Obwohl die Behörden in den letzten Jahren
die Staatsausgaben stark einschränkten, reichen die ordentlichen
Einnahmen nicht mehr aus, und es ist ein ungedecktes Defizit
von mehreren Millionen aufgelaufen, das der Tilgung harrt. Das
sind durchaus unhaltbare, des Kantons Zürich unwürdige Zustände.
Abhilfe tut dringend not.
Um seinen Verpflichtungen nachkommen zu können, sollte
der Staat auf den Steuern eine Mehreinnahme von 1'/2 Millionen
erzielen. Im Jahre 1903 sind an Vermögens-, Einkommensund
 Aktivbürgersteuern Fr. 6,900,000 eingegangen; dieser Betrag
sollte auf rund 8'/3 Millionen gesteigert werden. Der Mehrertrag
würde sich nach .dem von der Handelskammer schon vor vier
Jahren erteilten Rate: „Herabsetzung des Steuerfusses und damit
Heraufsetzung der Steuerkapitalien“ leicht finden. Allerdings
muss man sich entschliessen, den Steuerfiuss soweit
herunterzusetzen, dass einerseits die Steuerpflichtigen
 nicht mehr gezwungen werden, unwahre Angaben
 zu machen, und anderseits der Staat nicht
mehr nach allen Seiten Rücksicht zu nehmen brauchte,
sondern überall auf strenge Anwendung des Gesetizes
 halten könnte.
Für die Zuverlässigkeit unserer Annahmen zeugen die
Ergebnisse der amtlichen Inventarisationen im Todesfalle. Aus
ihnen geht hervor, dass im letzten Jahrzehnt des abgelaufenen
Jahrhunderts bloss 56'!/2 °%, des der Inventarisation unterliegenden
Vermögens versteuert wurden. Berücksichtigt man, dass die Inventarisationen
 nicht überall mit der gleichen Strenge durchgeführt
 werden; berücksichtigt man ferner, dass es nicht schwer hält,
vor der Aufnahme des Inventars Titel und sonstige Wertsachen
verschwinden zu lassen und auf diese Weise der Besteuerung zu
entziehen, so ist die Folgerung gestattet, dass im Kanton Zürich
gegenwärtig eher weniger als 56'/2°% des vorhandenen steuerbaren
 Vermögens wirklich versteuert werden.
Beim Erwerbseinkommen, das die Inventarisation nicht kennt
und auch sonst — die Besoldungen der öffentlichen Beamten etwa
ausgenommen — keinerlei nur annähernd richtig funktionierende
Kontrolle erfährt, dürfte man kaum irregehen in der Annahme,
dass die Unterschätzungen noch einen höheren Prozentsatz erreichen,
 als beim Vermögen. Wir werden jedoch, um sicher zu

 

 
 

 

   
            
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