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Gehandelt wird „Yalatacompensier t", t>. Ij. der Käufer Don,
sagen wir, „Auszahlung London" muß den Gegenwert in Berlin am
gleichen Tage zahlen, an dem die gekaufte Auszahlung oder Überweisung
an die von ihm genannte Londoner Bank erfolgt. Er zahlt also den Gegenwert
in Reichsmark, bevor er im Besitz der Leistungen des Verkäufers ist,
d. h. bevor er von seinem ausländischen Korrespondenten die Bestätigung
über den Eingang der Devise erhalten hat. Besitzt der Verkäufer nicht das
Guthaben im Auslande, über das er verfügt hat, und steigt der Kurs dieser
Devise erheblich, so daß er seine Verpflichtung nicht erfüllen kann, so erwachsen
dem Käufer Verluste. Das Risiko des Verkäufers beruht darin,
daß er seinen! ausländischen Korrespondenten die Weisung zur Lieferung
der verkauften Valuta an den Käufer erteilen muß, ohne Sicherheit für den
Eingang des Kaufpreises zu besitzen. Zur Verminderung dieser Risiken
und Übcrnahnie der verbleibenden Risiken auf die Gesamtheit ist im November
1921 die Berliner Devisen- Abrechnungsstelle geschaffen
worden.
Alle in Berlin in amtlich notierten Devisen geschlossenen Geschäfte der
Mitglieder dieser Vereinigung müssen durch die Devisen-Abrechnungsstelle
gehen. Berliner Banken und Bankiers, die dieser Abrechnungsstelle
nicht angehören, dürfen nicht als Aufgabe in amtlich notierten Devisen
angenommen werden.
Der Verkehr mit der Devisen-Abrechnungsstelle gestaltet sich in analoger
Weise, wie die Ultimo-Liquidation bei Börsentermingeschäften ([.
diesen Abschnitt). Jedes Mitglied der Devisen-Abrechnungsstelle muß
über seine sämtlichen Geschäfte in amtlich notierten Devisen Skontrobogen
(Listen) einreichen, und zwar je einen für jede Deviseugattung. Am
Kopf des Bogens hat der Einreicher seine Firma, den Namen der Devise,
das Einreichungsdatum, den Fälligkeitstag und den Kurs zu vermerken.
In der Mitte des Bogens sind in alphabetischer Reihenfolge die Nanien
der Abrechnungsmitglieder vorgedruckt. Links von dem betr. Namen sind
die vom Einreicher gekauften, rechts die von ihm verkauften Beträge einzusetzen.
Jede Firma hat nur den sich aus dem Skontrobogen täglich ergebenden
Saldo in jeder Devise abzunehmen oder zu liefern und erhält von
der Berliner Devisen-Abrechnungsstelle den Namen des Berliner Korrespondenten
sowie den des ausländischen Korrespondenten mitgeteilt.
Ist der Einreicher per Saldo Käufer der betr. Devise, so hat er dem