Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Gehandelt  wird  „Yalatacompensier  t",  t>.  Ij.  der  Käufer  Don,
sagen  wir,  „Auszahlung  London"  muß  den  Gegenwert  in  Berlin  am
gleichen  Tage  zahlen,  an  dem  die  gekaufte  Auszahlung  oder  Überweisung
an  die  von  ihm  genannte  Londoner  Bank  erfolgt.  Er  zahlt  also  den  Gegenwert
  in  Reichsmark,  bevor  er  im  Besitz  der  Leistungen  des  Verkäufers  ist,
d.  h.  bevor  er  von  seinem  ausländischen  Korrespondenten  die  Bestätigung
über  den  Eingang  der  Devise  erhalten  hat.  Besitzt  der  Verkäufer  nicht  das
Guthaben  im  Auslande,  über  das  er  verfügt  hat,  und  steigt  der  Kurs  dieser
Devise  erheblich,  so  daß  er  seine  Verpflichtung  nicht  erfüllen  kann,  so  erwachsen ­
  dem  Käufer  Verluste.  Das  Risiko  des  Verkäufers  beruht  darin,
daß  er  seinen!  ausländischen  Korrespondenten  die  Weisung  zur  Lieferung
der  verkauften  Valuta  an  den  Käufer  erteilen  muß,  ohne  Sicherheit  für  den
Eingang  des  Kaufpreises  zu  besitzen.  Zur  Verminderung  dieser  Risiken
und  Übcrnahnie  der  verbleibenden  Risiken  auf  die  Gesamtheit  ist  im  November ­
  1921  die  Berliner  Devisen-  Abrechnungsstelle  geschaffen ­
  worden.
Alle  in  Berlin  in  amtlich  notierten  Devisen  geschlossenen  Geschäfte  der
Mitglieder  dieser  Vereinigung  müssen  durch  die  Devisen-Abrechnungsstelle
  gehen.  Berliner  Banken  und  Bankiers,  die  dieser  Abrechnungsstelle
nicht  angehören,  dürfen  nicht  als  Aufgabe  in  amtlich  notierten  Devisen
angenommen  werden.
Der  Verkehr  mit  der  Devisen-Abrechnungsstelle  gestaltet  sich  in  analoger ­
  Weise,  wie  die  Ultimo-Liquidation  bei  Börsentermingeschäften  ([.
diesen  Abschnitt).  Jedes  Mitglied  der  Devisen-Abrechnungsstelle  muß
über  seine  sämtlichen  Geschäfte  in  amtlich  notierten  Devisen  Skontrobogen
  (Listen)  einreichen,  und  zwar  je  einen  für  jede  Deviseugattung.  Am
Kopf  des  Bogens  hat  der  Einreicher  seine  Firma,  den  Namen  der  Devise,
das  Einreichungsdatum,  den  Fälligkeitstag  und  den  Kurs  zu  vermerken.
In  der  Mitte  des  Bogens  sind  in  alphabetischer  Reihenfolge  die  Nanien
der  Abrechnungsmitglieder  vorgedruckt.  Links  von  dem  betr.  Namen  sind
die  vom  Einreicher  gekauften,  rechts  die  von  ihm  verkauften  Beträge  einzusetzen. ­
  Jede  Firma  hat  nur  den  sich  aus  dem  Skontrobogen  täglich  ergebenden ­
  Saldo  in  jeder  Devise  abzunehmen  oder  zu  liefern  und  erhält  von
der  Berliner  Devisen-Abrechnungsstelle  den  Namen  des  Berliner  Korrespondenten ­
  sowie  den  des  ausländischen  Korrespondenten  mitgeteilt.
Ist  der  Einreicher  per  Saldo  Käufer  der  betr.  Devise,  so  hat  er  dem
            
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