Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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aus die Güte des Unterpfandes zu achten. Doch ist daneben auch die Ver 
mögenslage des Pfandgebers zu berücksichtigen, damit die Bank nicht aus 
schließlich auf das Pfand angewiesen ist. Vom Kontokorrentkredit unter 
scheidet sich der Lombardkredit dadurch, daß beim Lombardkredit nicht auf 
beiden Seiten Ansprüche entstehen, die aufzurechnen sind, und daß es sich 
um einen einheitlichen Kapitalbetrag handelt. 
Da die Kurse der Wertpapiere, denn diese hauptsächlich dienen als Unter 
pfand bei Lombardgeschäften, Schwankungen unterworfen sind, so findet 
die Beleihung nur zu einem Teil des Kurs- bzw. Marktpreises statt. 
Der Zinsfuß für Lombarddarlehen ist fast stets höher — bei den deut 
schen Notenbanken in der Regel um 1 % — als der bei der Diskontierung 
von Wechseln in Anrechnung gebrachte Satz. Dies kommt daher, daß 
Lombarddarlehen nicht in dem Maße wie Wechsel als bankmäßige Deckung 
gelten — die Notenbanken dürfen Lombardsorderungen nicht als Noten 
deckung betrachten —, und daß eine vorzeitige Flüssigmachung des Dar- 
lehns, wie beim Wechsel, nicht möglich ist. Weiter kommt in Betracht, daß 
den Banken durch sorgfältige Aufbewahrung des Unterpfandes (Effekten, 
Wechsel, Waren, seltener Edelmetalle) und fortlaufende Kontrolle des 
Wertes des Pfandes eine größere Arbeit erwächst. 
„Der Lombardverkehr", sagt Hartung in seinem Aufsatz „Inkon 
sequenzen" i), ist „in der Regel nicht als Verbindungsglied des Prozesses 
der Überleitung der Produktion zur Konsumtion anzusehen". Will der 
Besitzer nicht verkaufen, so liegt eine, möglicherweise berechtigte, Speku 
lation vor; kann er nicht verkaufen, so übersteigt augenblicklich die Er 
zeugung des Gutes dessen Bedarf. An Liquidität steht also das Lombard- 
geschäft der Wechseldiskontierung erheblich nach. 
Von der Warenbeleihung (1. Warenlombardgeschäft, 2. Warenreport 
geschäft, 8. Sicherungsübereignung) ist zu unterscheiden die Waren- 
finanzierung. 
b) Technik der Lombardgeschäfte, 
a) Lombardverkehr mit Privatbanken und Bankiers. 
Die Höhe der Beleihung ist bei den einzelnen Instituten verschieden, 
und auch bei demselben Institut bestehen je nach der Person des Dar 
lehnsnehmers Unterschiede. 
*) „Zeitschrift für Handelswissenschaft und Handelspraxis." Heft 7, 4. Jahrg.
	        
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