Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

Erhält ein Bankhaus an einem Tage einander deckende Kauf- und Ber- 
kaufsorders, z. B. Kauf 5000 RM Deutsche Bank-Aktien bestens und Ver 
kauf 5000 RM dieser Aktien zum Kurs von 190 %, so kann eg, wenn der 
Kurs 190 X, oder höher wird, die Orders durch Eintritt als Selbst- 
kontrahent ausführen, kompensieren. Die Zusatzsteuer für Kompensationen 
beträgt für jedes der sich ausgleichenden Geschäfte die Hälfte der für Händ 
lergeschäfte vorgeschriebenen Steuer. 
Muß die Bank die ihr erteilte Order wieder an eine andere Bank 
weitergeben, weil vielleicht das Papier an dem betreffenden Platze nicht 
gehandelt wird, so braucht nicht nochmals Stener gezahlt zu werden. 
Die Schlußnote oder die Verrechnungsanzeige des Zwischen-Kommissionärs 
muß dann folgenden Vermerk tragen: 
„Abwicklungsgeschäft RM Pf. . . . Börsenumsatzsteuer laut Ber 
rechnungsanzeige vom Nr. . . verrechnet." 
Die Börse n u m s a tz st e u er für Anschaffungsgeschäfte beträgt für 
inländische Bankkunden: bei Geschäften in Anleihen des Reiches, der 
Länder usw. 0,04 %, bei Obligationen inländischer Grundkredit- und 
Hypothekenbanken, Siedlungsgesellschaften usw. 0,06 %, bei den übrigen 
Schuld- und Rentenverschreibungen 0,10 %, bei Aktien, Genußscheinen 
und Bezugsrechten 0,15 %. Außerdem wird dem Bankkunden vom Bankier 
der halbe Hündlerstempel (ber Händlerstempel beträgt die Hälfte der 
Umsatzsteuer für Kunden, der halbe Händlerstempel also 1 / i der Umsatz 
steuer) belastet (bei Dividendenpapieren: 0,0375 %, anstatt 0,040 %). 
5. Muß sich der Bankier die Effekten von einem anderen Orte kommen 
lassen, oder ist er genötigt, sie an einem anderen Platze zu verkaufen, so 
tverden dem Kunden diese Sendungsspesen (Porto und Wertversicherung) 
belastet, ebenso die verauslagten Telegramm- oder Telcphongebühren für 
Erteilung des Auftrages an einen anderen Börsenplatz und für die tele 
graphische Meldung der Ausführung des Auftrages. In der Regel wird 
hierfür ein Pauschalsatz in Anrechnung gebracht. 
Die Wert- (Valoren-) Versicherung von Geld- und Wertpapiersendungen be 
wirken Banken und Bankiers meist durch eine Versicherungsgesellschaft, da diese, 
bei gleichen Garantien, geringere Gebühren als die Post berechnet. Senden 
sie z. B. 50 000 RM Effekten, so versichern sie bei der Post nur 300 RM (Wert: 
300 RM), den Rest bei einer Transportversicherungsgcsellschaft. Die Sätze be 
tragen innerhalb Deutschlands und im Verkehr mit Danzig in der 1. Klasse 
0.20, in der 2. Klasse 0.30 pro Mille, von Deutschland nach anderen Ländern, je 
nach Entfernung und Risikohöhe, 0.25 bzw. 0.35 bis 5 bzw. 7.50 pro Mille. Die 
30 l
	        
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