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J. Die Aeichs-Lredit-Gesellschast Aktiengesellschaft.
Sie besitzt ein Aktienkapital von 40 Millionen RM, das sich int Besitz
der „V. I. A. G." (Vereinigte Jndustrieunternehmungen A.-G.) befindet,
die ihrerseits eine Holding-Gesellschaft zur Vertretung der Interessen des
Reichs an industriellen Gesellschaften ist, mit einem dem Reich gehörenden
Kapital von 120 Millionen RM.
Die Reichs-Krcdit-Gcsellschaft wurde von der Regierung u. a. zur
Finanzierung des größten Teiles der sog. „H"-Schatzanweisungen ver
wendet, die deutschen Staatsangehörigen für verschiedenartige Kriegs
schäden übermittelt wurden. Sie dient weiter als Bank für die indu
striellen Unternehmungen, die im Besitz des Reichs sind. Jni übrigen
treibt sie Bankgeschäfte mit Privaten wie andere Banken.
Nach dem Ausweis vom 31. Dezember 1926 beliefen sich die bei ihr an
gelegten Gelder auf 467,9 Millionen RM, denen als Aktiva 127,7 Mil
lionen RM Wechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen, 18l,4Millionen
Kreditoren usw. gegenüberstehen.
Die enge Verbindung der Bank nnt der Regierung zeigen auch die
Namen der Aufsichtsratmitglieder.
2, Die verkehrs-Nredit-Bank.
Zur Durchführung des Frachtstundungsverfahrens wurde
die Verkehrs-Krcdit-Bank ins Leben gerufen. Im Herbst 1924 erwarb die
Reichsbahn-Gesellschaft die Mehrheit der Aktien, und heute besitzt sie etwa
3 / i des Aktienkapitals, das jetzt 4 Millionen RM beträgt.
Die Frachtstundung ist gegenüber anderen Aufgaben, insbesondere der
Regulierung des Geldverkehrs der Reichsbahn-Gesellschaft, zurückgetreten.
Mit ihrem Kassennetz von 23 Filialen und 2400 Zahlstellen gewährleistet
sie eine schnelle Erfassung der aufkvnimenden Gelder. Von den für
den 30. Juni 1926 ausgeivicsenen 352 Millionen RM fremden Geldern
waren 302 Millionen RM an Banken ausgeliehen, die das Inkassogeschäft
der Reichsbahn besorgen.
Im Aufsichtsrat sitzen Vertreter verschiedener Reichsbehörden.
3. Die Deutsche Golddiskontbank.
Durch Gesetz vom 19. März 1924 ist die „Deutsche Golddis-
k o n t b a n f" unter Führung der Deutschen Reichsbank als ein von
der Reichsregierung unabhängiges Bankinstitut mit einem Kapital von