Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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J.  Die  Aeichs-Lredit-Gesellschast  Aktiengesellschaft.
Sie  besitzt  ein  Aktienkapital  von  40  Millionen  RM,  das  sich  int  Besitz
der  „V.  I.  A.  G."  (Vereinigte  Jndustrieunternehmungen  A.-G.)  befindet,
die  ihrerseits  eine  Holding-Gesellschaft  zur  Vertretung  der  Interessen  des
Reichs  an  industriellen  Gesellschaften  ist,  mit  einem  dem  Reich  gehörenden
Kapital  von  120  Millionen  RM.
Die  Reichs-Krcdit-Gcsellschaft  wurde  von  der  Regierung  u.  a.  zur
Finanzierung  des  größten  Teiles  der  sog.  „H"-Schatzanweisungen  verwendet, ­
  die  deutschen  Staatsangehörigen  für  verschiedenartige  Kriegsschäden ­
  übermittelt  wurden.  Sie  dient  weiter  als  Bank  für  die  industriellen ­
  Unternehmungen,  die  im  Besitz  des  Reichs  sind.  Jni  übrigen
treibt  sie  Bankgeschäfte  mit  Privaten  wie  andere  Banken.
Nach  dem  Ausweis  vom  31.  Dezember  1926  beliefen  sich  die  bei  ihr  angelegten ­
  Gelder  auf  467,9  Millionen  RM,  denen  als  Aktiva  127,7  Millionen ­
  RM  Wechsel  und  unverzinsliche  Schatzanweisungen,  18l,4Millionen
Kreditoren  usw.  gegenüberstehen.
Die  enge  Verbindung  der  Bank  nnt  der  Regierung  zeigen  auch  die
Namen  der  Aufsichtsratmitglieder.
2,  Die  verkehrs-Nredit-Bank.
Zur  Durchführung  des  Frachtstundungsverfahrens  wurde
die  Verkehrs-Krcdit-Bank  ins  Leben  gerufen.  Im  Herbst  1924  erwarb  die
Reichsbahn-Gesellschaft  die  Mehrheit  der  Aktien,  und  heute  besitzt  sie  etwa
3 / i  des  Aktienkapitals,  das  jetzt  4  Millionen  RM  beträgt.
Die  Frachtstundung  ist  gegenüber  anderen  Aufgaben,  insbesondere  der
Regulierung  des  Geldverkehrs  der  Reichsbahn-Gesellschaft,  zurückgetreten.
Mit  ihrem  Kassennetz  von  23  Filialen  und  2400  Zahlstellen  gewährleistet
sie  eine  schnelle  Erfassung  der  aufkvnimenden  Gelder.  Von  den  für
den  30.  Juni  1926  ausgeivicsenen  352  Millionen  RM  fremden  Geldern
waren  302  Millionen  RM  an  Banken  ausgeliehen,  die  das  Inkassogeschäft
der  Reichsbahn  besorgen.
Im  Aufsichtsrat  sitzen  Vertreter  verschiedener  Reichsbehörden.
3.  Die  Deutsche  Golddiskontbank.
Durch  Gesetz  vom  19.  März  1924  ist  die  „Deutsche  Golddisk
  o  n  t  b  a  n  f"  unter  Führung  der  Deutschen  Reichsbank  als  ein  von
der  Reichsregierung  unabhängiges  Bankinstitut  mit  einem  Kapital  von
            
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