Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Mark-  als  Valutakredite,  und  diese  Valutakredite  stellten  sich  meist  im  Auslande ­
  billiger  als  bei  der  Golddiskontbank.  1926  erweiterte  die  Golddiskontbank
  ihr  Geschäftsgebiet,  indemsie,  zur  Unterstützung  der  landwirtschaftlichen ­
  Produktion,  von  der  Rentenbank-Kreditanstalt  ausgegebene
3—5jährige  landwirtschaftliche  Hypothekarschuldscheine  ankauft.
Die  F  ü  h  r  u  n  g  d  e  r  Geschäfte  der  Golddiskontbank  erfolgt  durch
die  Reichsbank.  Den  Vorstand  bilden  4  Mitglieder  des  Reichsbankdirektoriums. ­
  Vorsitzender  des  Aufsichtsrats  ist  der  Reichsbankpräsident,  stellvertretender ­
  Vorsitzender  der  Vizepräsident  des  Reichsbankdirektoriums.
Nur  pro  forma  ist  die  Golddiskontbank  ein  selbständiges  Institut;  tatsächlich ­
  ist  sie  eine  Abteilung  der  Reichsbank.
4.  Die  Deutsche  Rentenbank.
Als  Währungsbank  wurde  —  bis  zur  Wiederherstellung  der  Gold-Währung
  —  am  15.  Oktober  1923  die  Deutsche  Rentenbank  mit
einem  Kapital  von  3,2  Milliarden  Rentenmark  errichtet.  Das  Kapital
wurde  aufgebracht  durch  hypothekarische  Belastung  zu  gleichen  Teilen  von
der  Landwirschaft  einerseits  und  von  Industrie,  Gewerbe  und  Handel
andererseits.  Ihre  Tätigkeit  begann  sie  einen  Monat  später.
Das  Institut  erwirbt  an  Grundstücken,  die  dauernd  land-,  forstwirtschaftlichen ­
  oder  gärtnerischen  Zwecken  dienen,  in  Höhe  von  4  %  des
Wehrbeitragswcrtes  eine  auf  Goldmark  lautende  G  r  u  n  d  s  ch  u  l  d  ,
deren  Kapital  mit  6%  jährlich  verzinslich  und  für  die  Rentemyark  unkündbar
  ist,  während  dem  Eigentümer  nach  Ablauf  von  5  Jahren  die
Kündigung  freisteht.
Auf  Grund  der  für  sie  begründeten  Grundschulden  und  der  ihr  zu  übergebenden ­
  Schuldverschreibungen  stellt  die  Rentenbank  Rentenbriefe
aus,  die  über  500  Goldmark  oder  ein  Vielfaches  davon  lauten,  mit  5  %
verzinslich  sind  und  nach  Ablauf  von  5  Jahren  von  der  Rentenbank  zuin
Nennwert  zurückgezahlt  werden  können.
Die  Rentenbriefe  dienen  als  Deckung  für  die  von  der  Rentenbank  auszugebenden ­
  Rentenbankscheine;  die  Wcrteinheit  dieser  Rentenbankscheine
  ist  die  Rentenmark  —  100  Rentenpfennige.  Auf  Verlangen
werden  500  Rentenmark  in  einen  Rcntenbrief  über  500  Goldmark  umgetauscht. ­

            
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