Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

5. Die italienischen Notenbanken ! ). 
Das Recht der Banknotenausgabe hatten seit 1893 neben der Banca 
d’Italia nur die beiden südlichen Notenbanken: Banco di Na 
poli sHauptsitz: Neapels und Banco di Sicilia sHauptsitz: Palermo). 
Das normale Maximum der Notenausgabe betrug: 
660 Millionen Lire für die Banca d’Italia, 
200 „ „ „ den Banco di Napoli, 
46 „ „ „ „ Banco di Sicilia. 
Eine Überschreitung dieser Höchstbeträge war nur statthaft, wenn der Mehr 
ertrag entweder durch gemünztes Gold oder Goldbarren voll gedeckt war, oder 
wenn er für Staatsvorschüsse, die jedoch nicht mehr als 125 Millionen Lire 
betragen durften, verwendet wurde. 
Von sämtlichen ausgegebenen Noten müssen 40 "/§ durch eine beson 
dere Reserve gedeckt sein. Diese hat zu bestehen aus: in- und auslän 
dischen Goldmünzen, Devisen, Guthaben bei ausländischen Banken oder 
Bankhäusern, englischen Schatzscheinen oder anderen fremdländischen 
Goldzertifikaten mit höchstens dreimonatlicher Laufzeit — Vorschüsse an 
den Staat brauchen nur mit 33V3% gedeckt sein. 
Die Herstellung der Banknoten erfolgt gemeinsam durch den Staat 
und die Banken derart, daß weder der eine noch der andere Teil für sich 
allein eine Banknote anfertigen darf. 
Das bedeutendste dieser drei Institute ist die 1850 von Cavour durch 
Fusionierung zweier in Genua und Turin bestehender Banken gegründete 
Banca d’Italia. 1866 sah sich die Bank genötigt, ihre Zahlungen einzu 
stellen,- ihren Noten wurde damals der Zwangskurs verliehen, den sie bis 
1888 behalten haben. 
Für die metallisch nicht gedeckten Noten ist, nach dem Bankgesetz vom 
21. Dezember 1907, eine Steuer von 1 % gu zahlen. An dem über 
5 % hinausgehenden Gewinn ist der Staat mit einem Drittel/ und wenn 
die Dividende 6 % übersteigt, mit der Hälfte beteiligt. 
Im August und Oktober 1914 wurde der Notenumlauf der 3 Emissions 
banken jedesmal um ein Drittel des „normalen Maximum", insgesamt also 
auf das Doppelte dieser Summe, erhöht. Als Italien sim Mai 1915) in 
den Krieg eingetreten war, befriedigte der Staat seinen Geldbedarf teils 
J ) Literatur: Canovai, The banks of issue in Italy. Rom 1912. 
Stringher, Memorie Bignardanti la Circolazione. Rom 1925. Statut der 
Banca dTtalia.
	        
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