abgeleitet von Consolidated Stocks — hat fiel) auch in Deutschland ein
gebürgert *).
Kündbare und unkündbare Anleihen. Die Anleihe kann sein:
1. Kündbar auf beiden Seiten: Jederzeit besitzt der Gläu
biger das Recht, den Betrag zurückzufordern, und der Schuldner das
Recht, die Anleihe zu kündigen. Da die Anleihen an der Börse gehandelt
Werden, und somit die Möglichkeit besteht, sie jederzeit zu veräußern,
andrerseits der Staat in Gefahr schwebt, daß bei steigendem Zinsfuß
Rückzahlung der Anleihen gefordert wird, so ist man in der Neuzeit von
diesem Typus fast gänzlich abgekommen.
2. Unkündbar auf beiden Seiten, und zwar:
Ohne R ü ck z a h 1 u n g s t e r m i n : I m ni e r w ä h r e n d e, ewige
R e n t e. Auf dem Anleiheschein ist nur die Rente, nicht auch der Kapital-
nennbetrag angegeben. Dieser kann daher auch nicht, im Gegensatz zur
kündbaren, ewigen Rente, gekündigt, „abgelöst" werden.
Mit festem Rückzahlungstermin. Hierbei sind zu unterscheiden:
a) festverzinsliche Anleihen mit Tilgung nach einem im
voraus festgesetzten Verlosungsplan, wobei in den ersten Jahren die Rück
zahlung in der Regel gering oder überhaupt gänzlich ausgeschlossen ist.
Um die Rückzahlung durchführen zu können, haben einige Staaten be-
sondere Tilgungsfonds geschaffen. Zuerst (1786) geschah dies in
England, wo bis 1829 der Pitt sche „singking-fund“ bestand, dann
1816 in Frankreich („eaisse d’amortissement“), 1817 in Österreich.
Heute bestehen Schuldentilgungskassen u. a. in Bayern und Baden.
Ad. Wagner sagt: „Erlaubt es die Finanzlage und erscheint es sonst
zweckmäßig, so tilge man in größerem Maße f r e i w i l l ig, jedenfalls besser
ohne den mechanischen Zwang einer solchen Institution — oder, wenn aus po
litisch-psychologischen, parlamentarischen Gründen zwar nach gesetzlich festge
stelltem Plan, so wenigstens in der Form der festen prozentweisen Tilgung aus
laufenden ordentlichen Etatsmitteln .... Das etwa volkswirtschaftlich (im
Kriege) vernichtete Kapital kann man ja doch nicht wieder durch die Tilgung
schaffen, das produktiv, z. B. in Eisenbahnen angetegle, darin als stehendes
steckende Kapital doch nicht wieder disponibel machen."
*) Die früher auf Papiermarkprozente lautenden Einzelanleihen der Bundes
staaten sind seit Februar 1927 zu der Einheitsnoiiz „Deutsche Anleihe-
A b l ö s u n g s s ch e i n e" zusammengefaßt.
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