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stadtlichung" nicht unbeträchtliche Einnahmen verschafft. So wurden
z. B. in den preußischen Städten etwa 75 / der aufgenommenen Gelder
für gewerbliche Betriebe verwendet. Durch die Überfülle der Emissionen,
deren Fundierung im einzelnen zu prüfen dem Kapitalisten nur schwer
möglich ist, machen sich die Anleihen der einzelnen Städte Konkurrenz.
Das Absatzgebiet dieser m ü n d e l s i ch e r e n's Anleihen ist im allgemeinen
beschränkt: Sie werden meist nur an einem oder zwei benachbarten
Börsenplätzen, an denen die Verhältnisse bekannt sind, gehandelt;
daher die Bezeichnung Lokalpapiere.
es Pfandbriefe.
Langfristiger Kredit an Haus, und Grundbesitzer wird hauptsächlich
durch private Hypothekenbanken und durch öffentlich-rechtliche Bodenkreditinstitute
gewährt. Die Mittel hierzu verschaffen sich diese Institute
durch Ausgabe von Pfandbriefen.
Von den Instituten des öffentlichen Rechts, die Realkredit gewähren,
kommen hauptsächlich in Betracht: die L a n d s ch a s t e n und die S t a d t s ch a f t e n 2).
Die Anlegung von Mündelgeldern soll- nach § 1807 des Bürgerlichen
Gesetzbuches erfolgen:
1. in Forderungen, für die eine sichere Hypothek an einem inländischen
Grundstück besteht, oder in sicheren Grundschulden oder Rentenschulden
an inländischen Grundstücken;
2. in verbrieften Forderungen gegen das Reich oder einen Bundesst
a a t, sowie in Forderungen, die in das Reichsschuldbuch oder in das
Staatsschuldbuch eines Bundesstaats eingetragen sind;
8. in verbrieften Forderungen, deren Ve>>rzinsung von dem Reiche
oder einem Bundesstaate gewährleistet ist;
4. in Wertpapieren, insbesondere Pfandbriefen, sowie in verbrieften Forderungen
jeder Art gegen eine inländische kommunale Körperschaft oder
die Kreditanstalt einer solchen Körperschaft, sofern die Wertpapiere oder
die Forderungen von dem Bundesrate zur Anlegung von Mündelgeld
für geeignet erklärt sind;
5. bei einer inländischen öffentlichen Sparkasse, wenn sie von
der zuständigen Behörde des Bundesstaates, in welchem sie ihren Sitz hat,
zur Anlegung von Mündelgeldern für geeignet erklärt ist.
2 ) Weiter sind als besondere Typen zu nennen: Die Preußische Landes-Pfaudbriefaustalt
(sie gibt Darlehen zwecks Herstellung und Erhaltung von
Kleinwohnungen), die Deutsche Gcnossenschafts-Hypothekeubank, die Landesbank
der Rheinprovinz.