Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

Angebot  und  Nachfrage  seitens  des  die  Kursmakler  umstehenden  Börsenpublikums, ­
  wodurch  nicht  allein  die  Feststellung  der  Kurse  beeinflußt,
sondern  in  vielen  Fällen  die  Ausführung  der  Aufträge  erst  ermöglicht
wird.  Nachdem  der  Kurs  endgültig  festgestellt  worden  ist,  was  nur  wenig
Zeit  beansprucht,  wird  er  auf  der  in  der  Schranke  befindlichen  Tafel  angeschrieben, ­
  um  später  im  amtlichen  Teile  des  Kurszettels  als  „erster
Kurs"  notiert  zu  werden.  In  gleicher  Weise  wird  darauf  in  einer  zur
Regel  gewordenen  Reihenfolge  bei  der  Feststellung  der  anderen  ersten
Kurse  der  in  der  Gruppe  gehandelten  Effekten  verfahren.
Da  die  auf  Zeit  gehandelten  Papiere  während  einer  Börse  vielfachen
Schwankungen  unterliegen,  notieren  die  Kursmakler  später  nicht  sämtliche ­
  Kurse,  zu  denen  sie  in  dem  betreffenden  Papiere  Umsätze  vermittelt
haben,  sondern  bei  Hin-  und  Herschwankungen  nur  die  höchsten  und
niedrigsten  Grenzkurse  und  um  2  Uhr  (Sonnabends  um  1%  Uhr)  die
Schlußkurse  (siehe  auch  S.  385).  Fanden  z.  B.  Umsätze  statt  zu

160  X,  160,25  %,  160,60  %  160,76  %,  169,90  %,  159  76  %,  169%,
160,26  %,  so  lautet  die  Notiz  160  %—160,75  %—159  %—160,25  %.

Diese  Art  der  Notierung  im  Terminverkehr  —  und  das  gleiche  gilt  für  den
variablen  Verkehr  —  gibt  oft  Anlaß  zu  Rückfragen  seitens  der  Auftraggeber.
Die  Notiz  160—160,75—159—160,25  bedeutet,  um  es  nochmals  zu  sagen,  daß
nach  dem  ersten  Kurs  von  160  sich  Nachfrage  zeigte,  die  den  Kurs  bis  160.75

hob,  dann  Angebot  hervortrat,  unter  dessen  Druck  der  Kurs  auf  159  zurückging,

und  daß  im  weiteren  Verlauf  der  Börse  neuerliche  Nachfrage  ein  Anziehen  des
Kurses  bis  auf  160.25  "/o  bewirkte.
Hatte  nun  die  Bank  für  das  betr.  Papier  z.  B.  ein  Verkaufslimit  von
160.25,  so  mußte  sie  das  Limit  ausführen,  sobald  dieser  Kurs  zu  erreichen  war.
Hätte  sie  es  nicht  getan,  weil  sie  einen  höheren  Kurs  abwarten  wollte,  würde
dann  aber  der  Kurs  zurückgegangen  sein,  so  daß  das  Limit  nicht  ausgeführt
werden  konnte,  so  würde  der  Kunde  mit  Recht  auf  Ausführung  zum  Limit  bestehen. ­
  Die  Bank  muß  sich  unbedingt  ans  Limit  halten.
Die  „B  e  st  e  n  s  >  A  u  f  t  r  ä  g  e",  d.  h.  die  Aufträge,  die  lauten  „bestens
kaufen"  bzw.  „bestens  verkaufen",  müssen  sofort,  die  limitierten  Aufträge
nach  Erreichung  des  Limits  ausgeführt  werden.
Die  meisten  Zeitgeschäfte  werden  mit  nicht  vereideten  Maklern
abgeschlossen.  Diese  Makler  schreien,  wie  die  Kursmakler,  mehr  oder
weniger  laut  die  Kurse,  zu  denen  sie  kaufen,  bzw.  verkaufen  wollen,
im  Markte  aus,  jedoch  nicht  den  ganzen  Kurs,  sondern  nur  die  letzte
Zahl  und  den  Bruchteil,  z.  B.  „Handels  9%  Geld".  Der  Makler  will

439
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.