Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Möglichkeit, dies durch Fabrikate auszugleichen; da treten andere Dinge ein; 
Geld kann man nicht nehmen, weil das Metall zum Export zu teuer ist; man 
nimmt Effekten, d. h. verzinsliche Geldwerte." 
X. Die wichtigsten ausländischen Börsen. 
J. Die wiener Börse. 
Durch kaiserliches Patent vom 1. August 1771 wurde in Wien die Er 
richtung einer Geldbörse angeordnet. Ihre Leitung erfolgte durch Organe 
der Regierung. Für Aufrechterhaltung der Ordnung hatten ebenfalls 
Staatsbeamte zu sorgen, die k. k. Börsenkommissare. 1875 erhielt die 
Wiener Börse eine autonome Verwaltung. 
In den Motiven zu diesem Gesetz heißt es: „Vor allem ist die den Börsen 
aus gewichtigen Gründen zu gewährende Autonomie unvereinbar mit dem 
gegenwärtigen System der Börsengesetzgebung. Den autonomen Börsen gegen 
über können nur die wesentlichen und bleibenden Grundsätze gesetzlich fixiert 
werden, während es Sache der von den Börsen selbst ausgehenden Statute 
bliebe, alles dasjenige zu normieren, was je nach Zeit und Umständen und den 
örtlichen Bedürfnissen veränderlich ist . . . Die Handhabung einer strafferen 
Disziplin bedingt, daß die Verwaltung der Börsen einer durch das Vertrauen 
der Börsenmitglieder frei gewählten Körperschaft übertragen werde." 
Die Notierung der Aktien und der „diversen" Lose, sowie einiger 
weniger anderer Effekten, erfolgt pro Stück; alle anderen Effekten 
werden in Prozenten notiertZ. 
Die im „amtlichen Kursblatt der Wiener Börse" enthaltenen Kurse 
werden von den „beeideten Sensalen" festgestellt. Es werden notiert: die 
niedrigsten und höchsten Kurse des Tages, und unter der Überschrift 
„heutiger Schlußkurs" die mit „Geld" und „Ware" bezeichneten Nach 
frage- und Angebotskurse. 1917 wurde das Gruppensystem der Makler, 
sowie die Kursfestsetzung nach Berliner Muster eingeführt. Es sind 
6 Gruppen für den Handel in Aktien und eine Gruppe für Anlagewerte 
und Lose gebildet. 
Neben den beeideten Sensalen, die ihre Tätigkeit innerhalb 
der für sie in den Börsensälen hergerichteten „Schranke n" ausüben, 
vermitteln eine große Anzahl freier Makler in der „K u l i s s e". 
Am 1. Januar 1925 ist Österreich von der Kronen- zur Schilling- 
Währung übergegangen. 1 Schilling — 10 000 Kronen = ca. 60 Pfennige. 
Der 100. Teil des Schillings heißt Groschen = 0,6 Pfennige.
	        
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