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Möglichkeit, dies durch Fabrikate auszugleichen; da treten andere Dinge ein;
Geld kann man nicht nehmen, weil das Metall zum Export zu teuer ist; man
nimmt Effekten, d. h. verzinsliche Geldwerte."
X. Die wichtigsten ausländischen Börsen.
J. Die wiener Börse.
Durch kaiserliches Patent vom 1. August 1771 wurde in Wien die Er
richtung einer Geldbörse angeordnet. Ihre Leitung erfolgte durch Organe
der Regierung. Für Aufrechterhaltung der Ordnung hatten ebenfalls
Staatsbeamte zu sorgen, die k. k. Börsenkommissare. 1875 erhielt die
Wiener Börse eine autonome Verwaltung.
In den Motiven zu diesem Gesetz heißt es: „Vor allem ist die den Börsen
aus gewichtigen Gründen zu gewährende Autonomie unvereinbar mit dem
gegenwärtigen System der Börsengesetzgebung. Den autonomen Börsen gegen
über können nur die wesentlichen und bleibenden Grundsätze gesetzlich fixiert
werden, während es Sache der von den Börsen selbst ausgehenden Statute
bliebe, alles dasjenige zu normieren, was je nach Zeit und Umständen und den
örtlichen Bedürfnissen veränderlich ist . . . Die Handhabung einer strafferen
Disziplin bedingt, daß die Verwaltung der Börsen einer durch das Vertrauen
der Börsenmitglieder frei gewählten Körperschaft übertragen werde."
Die Notierung der Aktien und der „diversen" Lose, sowie einiger
weniger anderer Effekten, erfolgt pro Stück; alle anderen Effekten
werden in Prozenten notiertZ.
Die im „amtlichen Kursblatt der Wiener Börse" enthaltenen Kurse
werden von den „beeideten Sensalen" festgestellt. Es werden notiert: die
niedrigsten und höchsten Kurse des Tages, und unter der Überschrift
„heutiger Schlußkurs" die mit „Geld" und „Ware" bezeichneten Nach
frage- und Angebotskurse. 1917 wurde das Gruppensystem der Makler,
sowie die Kursfestsetzung nach Berliner Muster eingeführt. Es sind
6 Gruppen für den Handel in Aktien und eine Gruppe für Anlagewerte
und Lose gebildet.
Neben den beeideten Sensalen, die ihre Tätigkeit innerhalb
der für sie in den Börsensälen hergerichteten „Schranke n" ausüben,
vermitteln eine große Anzahl freier Makler in der „K u l i s s e".
Am 1. Januar 1925 ist Österreich von der Kronen- zur Schilling-
Währung übergegangen. 1 Schilling — 10 000 Kronen = ca. 60 Pfennige.
Der 100. Teil des Schillings heißt Groschen = 0,6 Pfennige.