Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Möglichkeit,  dies  durch  Fabrikate  auszugleichen;  da  treten  andere  Dinge  ein;
Geld  kann  man  nicht  nehmen,  weil  das  Metall  zum  Export  zu  teuer  ist;  man
nimmt  Effekten,  d.  h.  verzinsliche  Geldwerte."
X.  Die  wichtigsten  ausländischen  Börsen.
J.  Die  wiener  Börse.
Durch  kaiserliches  Patent  vom  1.  August  1771  wurde  in  Wien  die  Errichtung ­
  einer  Geldbörse  angeordnet.  Ihre  Leitung  erfolgte  durch  Organe
der  Regierung.  Für  Aufrechterhaltung  der  Ordnung  hatten  ebenfalls
Staatsbeamte  zu  sorgen,  die  k.  k.  Börsenkommissare.  1875  erhielt  die
Wiener  Börse  eine  autonome  Verwaltung.
In  den  Motiven  zu  diesem  Gesetz  heißt  es:  „Vor  allem  ist  die  den  Börsen
aus  gewichtigen  Gründen  zu  gewährende  Autonomie  unvereinbar  mit  dem
gegenwärtigen  System  der  Börsengesetzgebung.  Den  autonomen  Börsen  gegenüber ­
  können  nur  die  wesentlichen  und  bleibenden  Grundsätze  gesetzlich  fixiert
werden,  während  es  Sache  der  von  den  Börsen  selbst  ausgehenden  Statute
bliebe,  alles  dasjenige  zu  normieren,  was  je  nach  Zeit  und  Umständen  und  den
örtlichen  Bedürfnissen  veränderlich  ist  .  .  .  Die  Handhabung  einer  strafferen
Disziplin  bedingt,  daß  die  Verwaltung  der  Börsen  einer  durch  das  Vertrauen
der  Börsenmitglieder  frei  gewählten  Körperschaft  übertragen  werde."
Die  Notierung  der  Aktien  und  der  „diversen"  Lose,  sowie  einiger
weniger  anderer  Effekten,  erfolgt  pro  Stück;  alle  anderen  Effekten
werden  in  Prozenten  notiertZ.
Die  im  „amtlichen  Kursblatt  der  Wiener  Börse"  enthaltenen  Kurse
werden  von  den  „beeideten  Sensalen"  festgestellt.  Es  werden  notiert:  die
niedrigsten  und  höchsten  Kurse  des  Tages,  und  unter  der  Überschrift
„heutiger  Schlußkurs"  die  mit  „Geld"  und  „Ware"  bezeichneten  Nachfrage- ­
  und  Angebotskurse.  1917  wurde  das  Gruppensystem  der  Makler,
sowie  die  Kursfestsetzung  nach  Berliner  Muster  eingeführt.  Es  sind
6  Gruppen  für  den  Handel  in  Aktien  und  eine  Gruppe  für  Anlagewerte
und  Lose  gebildet.
Neben  den  beeideten  Sensalen,  die  ihre  Tätigkeit  innerhalb
der  für  sie  in  den  Börsensälen  hergerichteten  „Schranke  n"  ausüben,
vermitteln  eine  große  Anzahl  freier  Makler  in  der  „K  u  l  i  s  s  e".
Am  1.  Januar  1925  ist  Österreich  von  der  Kronen-  zur  Schilling-Währung
  übergegangen.  1  Schilling  —  10  000  Kronen  =  ca.  60  Pfennige.
Der  100.  Teil  des  Schillings  heißt  Groschen  =  0,6  Pfennige.
            
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