Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

der  Unterschied  zwischen  dem  Bries-  und  Geldkurs,  die  „turn  of  the
market“,  die  ein  Äquivalent  für  das  Risiko  ist,  das  der  Jobber  eingeht,  im
allgemeinen  in  mäßigen  Grenzen.  Der  Klient  zahlt  also  außer  der  Courtage ­
  an  den  broker  Makler)  auch  die  Marge  zwischen  dem  Kauf-  und  Verkaufspreis ­
  („Jobbers  turn“).  Während  der  broker  seine  feste  Kundschaft
hat,  für  die  er  in  a  l  l  e  n  Werten  Aufträge  übernimmt,  ist  die  Tätigkeit
des  Jobbers  auf  bestimmte  Papiere  beschränkt.
Die  in  den  deutschen  Zeitungen  gemeldeten  Londoner  Kurse  sind  in  der
Regel  Mittel  kurse,  d.  h.  Käufe  sind  ea.  3  Cents  höher  und  Verkäufe
ca.  3  Cents  niedriger  ausgeführt.
Einen  Kassahandel  gibt  es  nicht.  Sämtliche  Geschäfte
werden  „per  medio“  oder  „per  ultimo“  abgeschlossen.
Der  Devisen-  und  Edelmetallhandel  erfolgt  in  der  Eoyal  Exchange,
jedoch  nur  zweimal  in  der  Woche,  am  Dienstag  und  Donnerstag.
The  8lock  Exchange  Daily  Official  List,  der  auf  20  Seiten  die  Kurse  von
etwa  5000  Wertpapieren  bringt,  erscheint  täglich  zweimal:  Die  erste  Ausgabe ­
  enthält  die  1-Uchr-,  die  zweite  die  3-Uhr-Kurse.  Mit  Ausnahme  der  englischen ­
  und  ausländischen  Staatsanleihen  und  einigen  Aktien  (shares)  erfolgt
die  Notierung  „per  Stück".  Die  Kurse,  zu  denen  tatsächlich  Umsätze  stattgefunden ­
  haben,  werden  in  der  Rubrik  bnsiness  done  aufgeführt.  Die  in  diesem
offiziellen  Kursblatt  enthaltenen  Kurse  sind  oft  nicht  maßgebend.  Zwischen
Brief-  und  Geldkurs  besteht  mitunter  eine  Spannung  von  5  und  mehr  Prozent.
Die  berufsmäßige  Berichter  st  attung  ist  völlig  ausgeschlossen.
Die  Kursmeldungen  der  Stock  Exchange  Telegraph  Company  sind  nicht  absolut
zuverlässig.
Die  Abwicklung  der  Liquidation  erstreckt  sich  auf  3,  die  der  Minenwerte  auf  4  Tage.
1.  Tag:  Festsetzung  der  Liquidationskurse,  Prolongationen  und  Prämienerklärung: ­

2.  Tag:  Ausgabe  der  Abnahmezettel  (name  day  oder  ticket  day);
3.  Tag:  Abrechnungstag  (settling  day  oder  pay  day).  Lieferung  der  Effekten ­
  und  Zahlung  der  Differenzen.
4.  Die  Amsterdamer  Börse  Z.
Zutritt  zur  Amsterdamer  Effektenbörse  haben  nur  Mitglieder  der
„Yereeniging  voor  den  Effectenhandel  te  Amsterdam“  —  es  sind  dies
in  Amsterdam  ansässige  Bankiers,  Bankdirektoren,  Effektenhändler  und
i)  Literatur:  L.  Brenninkmeyer,  Die  Amsterdamer  Effektenbörse. ­
  Berlin  1920.

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