Das Phänomen der Konsolidierung von Zahlungsbilanzsalden. 29
Oder das Eigentum an den deutschen Forderungen geht als „Devisen auf Deutsch-
land‘ oder als „Golddevisen‘“ an die Notenbank des betr. Auslandes über, welche
sogar Noten gegen die deutschen Forderungen ausgibt, da „Golddevisen‘ allge-
mein als ausreichende Notendeckung gelten ... Auf den guten Willen der Aus-
länder, die Forderungen an uns im Eigentum zu halten, kommt es mithin gar-
nicht an; auch wenn sie nicht wollen, auch wenn sie nicht soviel „erspart“
haben, müssen sie den Saldo halten. Im Übrigen sind sie aber wegen der großen
Gewinnchancen außerdem zum Halten des Saldo gerne bereit.
Nun könnte man einwenden, daß dies alles solange richtig ist, als Deutsch-
lands Goldwährung aufrechterhalten‘ werde, als in Deutschland keine Inflation
eintrete. Auch das ist nicht stichhaltig, denn auch wenn in Deutschland die Währung
zu Bruch ginge, verschwinden damit nicht die Forderungen an Deutschland, auch
dann muß sie jemand im Eigentum halten, wie wir das in der Inflation bei der
todesmutigen Devisenspekulation erlebt haben. Nur wären die Forderungen dann
durch Konkurse und — soweit auf Markbasis kontrahiert — durch Geldwert-
schwund gefährdet. Die überaus wichtige Bestimmung des Dawesplanes,
wonach die Transferierungen die deutsche Währung nicht tangieren dür-
fen, erweist sich mithin in erster Linie als zum Schutze des Aus-
landes und erst in 2. Linie als zum Schutze deutscher Interessen
vorgesehen.
Im ganzen gesehen besteht das Ergebnis des vorliegenden Abschnittes darin,
daß durch Anspannung der internationalen Kreditkreierung der Passivsaldo unserer
Zahlungsbilanz „umgepumpt‘ wird, aus den ersten Händen der ursprünglichen
Forderungsberechtigten, etwa Lieferanten und deren nachgeschalteten Banken,
in 2, und 3. Hände im Inland und Ausland, welche, und darauf allein kommt es
an, von den ausländischen Eigentümern als „treue Hände‘ angesehen werden.
Entweder sind_ sich die ausländischen Eigentümer des deutschen Schuldsaldos
bewußt, daß die treuen Hände ihr Geld in Deutschland unterbringen, oder sie
glauben ihr Geld in englischer usw. Anlage, die in Wirklichkeit lediglich Durch-
zangsbassin für die deutsche Anlage ist, oder sie glauben ihr Kapital konkret in
Banknotenform in der Tasche zu tragen, die in Wirklichkeit nicht einlösbare
Anweisungen auf Forderungen in Deutschland bedeuten. Die Wirkung solcher frei-
willigen und unfreiwilligen Kreditgabe an Deutschland auf den Wechselkurs aber
besteht darin, daß bei fallendem Markkurs — steigendem £-, frs-, $-, hfl- usw. Kurs
— das Überangebot von Mark im Auslande aus dem Markt genommen wird; je
stärker die Mark fällt, umso größer wird der Anreiz, um so mehr Markguthaben
werden aus dem Devisenmarkt herausgenommen, um so stärker wird der Wechsel-
kurs gebremst, und zwar, wie wir sahen. aus privatwirtschaftlichen Motiven der
internationalen Bankwelt.
So liegen die Verhältnisse allgemein für einen Zahlungsbilanz-Saldo größe-
ren Umfanges. Entsteht der Saldo, wie in unserem Falle, durch Tributzahlung,
so ist der für die gegenwärtige Frage bedeutsame Unterschied einzig der, daß die
ersten Hände, welche die Forderungen an Deutschland besitzen, nicht private
Firmen, also englische, französische usw. Exporteure oder deren Incassobanken,
sondern die Staatskassen von England, Frankreich usw. sind. Soweit die Staats-
kassen mit den deutschen Zahlungen ihre heimischen Lieferanten von Dienst-
leistungen und Gütern bezahlen, liegt lediglich eine kleine Verlängerung des Um-
laufsweges vor, denn für die empfangenden Lieferanten gilt ohne Einschränkung
das Obige. Welche volkswirtschaftlichen Folgen solche Verwendungen der deut-
schen Zahlungen für das Ausland hat, wird im nächsten Abschnitt besprochen,