Gchuts, von. - llen öffentlichen Rechten wie auch von
■besonderen Gewerbebetrleben uaa dem Hecht des Grund-'
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erwerbe waren sie hingegen ausgeschlossen.
Auch im Hltteifelter war die Stellung der Prem- \
den zunächst kaum andere als im Altertum, Bel den
in'
Juden, den Fremdlingen
/
6 ji 4 ! f , kann man die
Stellungnahme gegenüber len Fremden am klarsten eri)
MM . berail iort, wo die nwesenlieit der Rrao-.
den eine Forderung mit sich brachte, war man fremdenfrenn,-lieh
uni räumte den Fremden im Handel manche
Hechte ein, ao auch Lao Fiederlassun,rsreoht.
Kan suchte -de Fremden sogar, wenn Ile eigenen Interessen
da urch begünstigt wurden, durch besondere
Versprechen an sich su sieben. In Briggc, intverpen
uni- anderen großen ianlclostJittcn, 'len »grossen
ttätten löß Zwischenhandels*,waren viele Prem-Z)
de ansässig . In Gebiet der Hansa dagegen wie
auch in Vene di., waren fast keine Fremden su finden,
well die Bürger selbst eifrig Handel trieben,
die leicht die btimnrang eines Landes gegenüber
den Fr enden in der damaligen Zeit von einem
Ihitren ins entgegengesetzte waschlagen konnte, sei- i
en die Verhältnisse in England, Durch die Magna
Charta waren den Fremden besondere Zugeständnisse
zugesichert, so euch vor allem der Hansa, weil der
Kynig hierdurch für seine Finanzen eine ergiebige
HinnahmenueIle erhielt, .ls dann die englischen