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11,2. Die Arbeitslosigkeit
CEs wäre an sich nicht unbedingt notwendig, daß durch das Vorhan
densein von Saison- und Kampagneindustrien in der Volkswirt
schaft regelmäßig soundso viel Tausende von Arbeitern längere Zeit
arbeitslos werden. Lägen die Dinge z.B. so, daß die Gewerbe,
deren Saison in das Sommerhalbjahr fällt, ungefähr ebensoviel
Arbeiter beschäftigten, wie die Gewerbe, deren Saison in den Win
ter fällt, so brauchte durch das Vorhandensein der Saisongewerbe noch
keine Arbeitslosigkeit zu entstehen. Das würde allerdings nur unter
der weiteren Voraussetzung zutreffen, daß die Arbeiter der Sommer
saisongewerbe zugleich auch in den Wintersaisongewerben verwend
bar sind, daß also die Ansprüche, welche in beiden Arten von Sai
songewerben an die Kenntnisse und Fähigkeiten der Arbeiter ge
stellt werden, im großen und ganzen übereinstimmen. In der Tat
findet nun auch in gar nicht geringem Umfange eine solche Aus
gleichung und Ergänzung zwischen den verschiedenen Saisongewer
ben statt. So rekrutiert sich ein großer Teil der Arbeiter der Rüben
zuckerindustrie der Provinz Sachsen, deren Kampagne in den Win
ter fällt, aus den zu dieser Zeit beschäftigungslosen Arbeitern der
Baugewerbe der benachbarten Großstädte. Line vollkommene Aus
gleichung kann hierdurch aber schon aus dem Grunde nicht erreicht
werden, weil bei dem weitaus größeren Teil aller hierhergehörigen
Gewerbe die Saison in die gleiche Jahreszeit, nämlich in den Som
mer fällt, von den 155 979 periodischen Gewerbebetrieben, die am
14. Juni 1895 ermittelt wurden, waren 120 642 die sechs Sommer
monate hindurch voll im Betrieb, die sechs Wintermonate hindurch
dagegen nur 54 509?*) Diese Tatsache erst gibt die eigentliche Er
klärung für das regelmäßige Anschwellen der Krbeitslosenziffer in
jedem Winter. Und zwar ist der Unterschied zwischen Sommer und
Winter sehr beträchtlich. Im Jahre 1895 belief sich die Zahl der
Arbeitslosen nach Abzug der Arbeitsunfähigen im Sommer- auf
179004, im Winter dagegen auf 553640. Das find im Sommer 1,11-
24) Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 119, 5.188. 3u dem Folgenden vgt-
ebenda, Bd. 111, 5. 245ff.