Full text : Kapitalismus und Sozialismus

Die  Familie  als  Grundlage  der  Gesellschaftsordnung

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Rechtsinstitutionen.  Wenn  das  Wirtschaftsleben  auf  der  Grundlage
des  individualistischen  Rechtsprinzips  in  glatten  und  geordneten  Gang
kommen  soll,  wenn  bei  den  einzelnen  die  vom  Staate  stillschweigend
vorausgesetzte  Bereitwilligkeit  herrschen  soll,  auf  dieser  Basis  zu
produzieren  und  in  Güteraustausch  zu  treten,  dann  mutz  der  Staat  unbedingt ­
  einmal  das  Institut  des  privaten  Eigentums  anerkennen, ­
  d.  h.  er  mutz  die  einzelnen  in  ihren  wohlerworbenen  Eigentumsrechten ­
  schützen,  und  zum  anderen,  er  mutz  ihnen  grundsätzlich  Freiheit
der  wirtschaftlichen  Bewegung  gewähren.  Privateigentum
und  wirtschaftliche  Bewegungsfreiheit  find  notwendige  Ergänzungen
des  individualistischen  Rechtsprinzips.  Die  individualistische  Wirtschaftsordnung ­
  kann  ohne  sie  auf  die  Dauer  nicht  bestehen.
Der  Gedanke  von  der  Unentbehrlichkeit  des  Privateigentums  für
die  heutige  Wirtschaftsordnung  hat  manchmal  einen  etwas  eigentümlichen ­
  Ausdruck  gefunden.  Man  hat  von  der  „Heiligkeit  des  Privateigentums" ­
  gesprochen  und  wohl  gar  verlangt,  der  Institution  des
Privateigentums  sei  ein  besonderer  strafrechtlicher  Schutz  gegen  literarische ­
  Angriffe  zu  gewähren.  Solche  Anschauungen  haben  auf  sozialistischer ­
  Seite  nicht  ohne  Grund  lebhaften  Anstotz  erregt.  Es  ist  aber
doch  nicht  schwer  zu  erkennen,  welcher  an  sich  durchaus  zutreffende
Gedanke  mit  dieser  wenig  glücklichen  Formulierung  zum  Ausdruck  gebracht ­
  werden  soll,  hinter  der  ungeschickten  Behauptung  von  der
Heiligkeit  des  Eigentums  verbirgt  sich  im  Grunde  nur  die  richtige
Erkenntnis,  datz  der  Schutz  des  Privateigentums  nicht  um  der  einzelnen ­
  Eigentümer  willen  notwendig  ist,  sondern  datz  er  in  der  heutigen ­
  Wirtschaftsordnung  um  der  Volksgesamtheit  willen  unentbehrlich ­
  ist.  Ohne  die  Erfüllung  dieser  Vorbedingung  ist  die  Aufrechterhaltung ­
  eines  geordneten  Wirtschaftslebens,  zumal  in  einem  Zustande ­
  mit  Arbeitsteilung  und  Tauschverkehr,  ein  Ding  der  Unmöglichkeit. ­
  wird  die  Sicherheit  des  Privateigentums  in  Frage  gestellt ­
  —  und  das  kann  nicht  nur  durch  Kaub  und  Plünderung,  sondern ­
  auch  durch  konfiskatorische  Maßnahmen  geschehen,  die  sich  in
scheinbar  geordneten  Formen  vollziehen,-  man  denke  an  die  Wir ­
            
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