Die Familie als Grundlage der Gesellschaftsordnung
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Rechtsinstitutionen. Wenn das Wirtschaftsleben auf der Grundlage
des individualistischen Rechtsprinzips in glatten und geordneten Gang
kommen soll, wenn bei den einzelnen die vom Staate stillschweigend
vorausgesetzte Bereitwilligkeit herrschen soll, auf dieser Basis zu
produzieren und in Güteraustausch zu treten, dann mutz der Staat unbedingt
einmal das Institut des privaten Eigentums anerkennen,
d. h. er mutz die einzelnen in ihren wohlerworbenen Eigentumsrechten
schützen, und zum anderen, er mutz ihnen grundsätzlich Freiheit
der wirtschaftlichen Bewegung gewähren. Privateigentum
und wirtschaftliche Bewegungsfreiheit find notwendige Ergänzungen
des individualistischen Rechtsprinzips. Die individualistische Wirtschaftsordnung
kann ohne sie auf die Dauer nicht bestehen.
Der Gedanke von der Unentbehrlichkeit des Privateigentums für
die heutige Wirtschaftsordnung hat manchmal einen etwas eigentümlichen
Ausdruck gefunden. Man hat von der „Heiligkeit des Privateigentums"
gesprochen und wohl gar verlangt, der Institution des
Privateigentums sei ein besonderer strafrechtlicher Schutz gegen literarische
Angriffe zu gewähren. Solche Anschauungen haben auf sozialistischer
Seite nicht ohne Grund lebhaften Anstotz erregt. Es ist aber
doch nicht schwer zu erkennen, welcher an sich durchaus zutreffende
Gedanke mit dieser wenig glücklichen Formulierung zum Ausdruck gebracht
werden soll, hinter der ungeschickten Behauptung von der
Heiligkeit des Eigentums verbirgt sich im Grunde nur die richtige
Erkenntnis, datz der Schutz des Privateigentums nicht um der einzelnen
Eigentümer willen notwendig ist, sondern datz er in der heutigen
Wirtschaftsordnung um der Volksgesamtheit willen unentbehrlich
ist. Ohne die Erfüllung dieser Vorbedingung ist die Aufrechterhaltung
eines geordneten Wirtschaftslebens, zumal in einem Zustande
mit Arbeitsteilung und Tauschverkehr, ein Ding der Unmöglichkeit.
wird die Sicherheit des Privateigentums in Frage gestellt
— und das kann nicht nur durch Kaub und Plünderung, sondern
auch durch konfiskatorische Maßnahmen geschehen, die sich in
scheinbar geordneten Formen vollziehen,- man denke an die Wir