Full text: Kapitalismus und Sozialismus

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II, 3, B. Die Leistungsfähigkeit des Sozialismus 
trieb der Bevölkerung in verhängnisvoller Weise geschwächt werden. 
5o haben Sozialisten z.B. den Vorschlag gemacht, zwar das Privat 
eigentum an sich beizubehalten, aber das private Erbrecht völlig ab 
zuschaffen. Der Hauptvertreter dieses Gedankens war Saint- 
Umand Bazard, ein Schüler St.-Simons. Vieser Sozialist sah 
den Grundfehler der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung in dem pri 
vaten Erbrecht. Dadurch werde wenig befähigten Personen oft eine 
gchvaltige Macht in die Hand gegeben, während hoch Befähigte aus 
Mangel an Kapital nicht in die höhe kommen könnten. Und fein Re- 
fartnvorschlag ging daher dahin: Ersetzung des privaten Erbrechts 
durch ein Erbrecht des Staates. Der Staat soll alles hinterlassene 
Vermögen erben, aber nicht, um es für sich zu behalten, sondern um 
es durck eine besonders hierfür zu schaffende Organisation den tüch 
tigsten Elementen zu lebenslänglicher Nutznießung anzuvertrauen. 
Nbgefehen von allen Bedenken, die sich sonst noch gegen diesen Vor 
schlag aufdrängen, ist doch gegen diesen Gedanken sofort zu fragen: 
Wer wird unter diesen Bedingungen überhaupt noch sparen? Die 
Hauptkraft, welche heute die einzelnen veranlaßt, zu sparen und 
Kapitalien anzusammeln, ist das Streben, für die Zukunft derjenigen 
zu sorgen, die ihnen am nächsten stehen. Wenn dem einzelnen die Mög 
lichkeit genommen wird, noch über seinen Tod hinaus Fürsorge für 
die Seinigen zu treffen, was für ein Interesse hat er dann überhaupt 
noch, bei seinem Tode ein vermögen zu hinterlassen? Der Durch 
schnittsmensch wird dann geneigt sein, seine Lebensführung so ein 
zurichten, daß bei seinem Tode überhaupt kein vermögen mehr vor 
handen ift. 33a ) Sogar Kommunisten wie palyi treten aus solchen Er 
wägungen für die Beibehaltung des privaten Erbrechtes in gewissem 
Umfange ein. 
Uber auch wenn wir dieses radikale Neformprojekt ausscheiden, 
bleibt der Zweifel bestehen, ob eine sozialistische Gesellschaft imstande 
ist, in bezug auf die Vermehrung des Kapitals gleichen Schritt mit 
33 a) (Eine ähnliche Wirkung kann übrigens auch von einer allzu rigoros 
vorgehenden Lrbfchaftsbesteuerung ausgehen.
	        
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