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II, 3, B. Die Leistungsfähigkeit des Sozialismus
trieb der Bevölkerung in verhängnisvoller Weise geschwächt werden.
5o haben Sozialisten z.B. den Vorschlag gemacht, zwar das Privateigentum
an sich beizubehalten, aber das private Erbrecht völlig abzuschaffen.
Der Hauptvertreter dieses Gedankens war Saint-Umand
Bazard, ein Schüler St.-Simons. Vieser Sozialist sah
den Grundfehler der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung in dem privaten
Erbrecht. Dadurch werde wenig befähigten Personen oft eine
gchvaltige Macht in die Hand gegeben, während hoch Befähigte aus
Mangel an Kapital nicht in die höhe kommen könnten. Und fein Refartnvorschlag
ging daher dahin: Ersetzung des privaten Erbrechts
durch ein Erbrecht des Staates. Der Staat soll alles hinterlassene
Vermögen erben, aber nicht, um es für sich zu behalten, sondern um
es durck eine besonders hierfür zu schaffende Organisation den tüchtigsten
Elementen zu lebenslänglicher Nutznießung anzuvertrauen.
Nbgefehen von allen Bedenken, die sich sonst noch gegen diesen Vorschlag
aufdrängen, ist doch gegen diesen Gedanken sofort zu fragen:
Wer wird unter diesen Bedingungen überhaupt noch sparen? Die
Hauptkraft, welche heute die einzelnen veranlaßt, zu sparen und
Kapitalien anzusammeln, ist das Streben, für die Zukunft derjenigen
zu sorgen, die ihnen am nächsten stehen. Wenn dem einzelnen die Möglichkeit
genommen wird, noch über seinen Tod hinaus Fürsorge für
die Seinigen zu treffen, was für ein Interesse hat er dann überhaupt
noch, bei seinem Tode ein vermögen zu hinterlassen? Der Durchschnittsmensch
wird dann geneigt sein, seine Lebensführung so einzurichten,
daß bei seinem Tode überhaupt kein vermögen mehr vorhanden
ift. 33a ) Sogar Kommunisten wie palyi treten aus solchen Erwägungen
für die Beibehaltung des privaten Erbrechtes in gewissem
Umfange ein.
Uber auch wenn wir dieses radikale Neformprojekt ausscheiden,
bleibt der Zweifel bestehen, ob eine sozialistische Gesellschaft imstande
ist, in bezug auf die Vermehrung des Kapitals gleichen Schritt mit
33 a) (Eine ähnliche Wirkung kann übrigens auch von einer allzu rigoros
vorgehenden Lrbfchaftsbesteuerung ausgehen.