Full text : Kapitalismus und Sozialismus

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II,  3,  B.  Die  Leistungsfähigkeit  des  Sozialismus

trieb  der  Bevölkerung  in  verhängnisvoller  Weise  geschwächt  werden.
5o  haben  Sozialisten  z.B.  den  Vorschlag  gemacht,  zwar  das  Privateigentum ­
  an  sich  beizubehalten,  aber  das  private  Erbrecht  völlig  abzuschaffen. ­
  Der  Hauptvertreter  dieses  Gedankens  war  Saint-Umand
  Bazard,  ein  Schüler  St.-Simons.  Vieser  Sozialist  sah
den  Grundfehler  der  gegenwärtigen  Gesellschaftsordnung  in  dem  privaten ­
  Erbrecht.  Dadurch  werde  wenig  befähigten  Personen  oft  eine
gchvaltige  Macht  in  die  Hand  gegeben,  während  hoch  Befähigte  aus
Mangel  an  Kapital  nicht  in  die  höhe  kommen  könnten.  Und  fein  Refartnvorschlag
  ging  daher  dahin:  Ersetzung  des  privaten  Erbrechts
durch  ein  Erbrecht  des  Staates.  Der  Staat  soll  alles  hinterlassene
Vermögen  erben,  aber  nicht,  um  es  für  sich  zu  behalten,  sondern  um
es  durck  eine  besonders  hierfür  zu  schaffende  Organisation  den  tüchtigsten ­
  Elementen  zu  lebenslänglicher  Nutznießung  anzuvertrauen.
Nbgefehen  von  allen  Bedenken,  die  sich  sonst  noch  gegen  diesen  Vorschlag ­
  aufdrängen,  ist  doch  gegen  diesen  Gedanken  sofort  zu  fragen:
Wer  wird  unter  diesen  Bedingungen  überhaupt  noch  sparen?  Die
Hauptkraft,  welche  heute  die  einzelnen  veranlaßt,  zu  sparen  und
Kapitalien  anzusammeln,  ist  das  Streben,  für  die  Zukunft  derjenigen
zu  sorgen,  die  ihnen  am  nächsten  stehen.  Wenn  dem  einzelnen  die  Möglichkeit ­
  genommen  wird,  noch  über  seinen  Tod  hinaus  Fürsorge  für
die  Seinigen  zu  treffen,  was  für  ein  Interesse  hat  er  dann  überhaupt
noch,  bei  seinem  Tode  ein  vermögen  zu  hinterlassen?  Der  Durchschnittsmensch ­
  wird  dann  geneigt  sein,  seine  Lebensführung  so  einzurichten, ­
  daß  bei  seinem  Tode  überhaupt  kein  vermögen  mehr  vorhanden ­
  ift. 33a )  Sogar  Kommunisten  wie  palyi  treten  aus  solchen  Erwägungen ­
  für  die  Beibehaltung  des  privaten  Erbrechtes  in  gewissem
Umfange  ein.
Uber  auch  wenn  wir  dieses  radikale  Neformprojekt  ausscheiden,
bleibt  der  Zweifel  bestehen,  ob  eine  sozialistische  Gesellschaft  imstande
ist,  in  bezug  auf  die  Vermehrung  des  Kapitals  gleichen  Schritt  mit
33  a)  (Eine  ähnliche  Wirkung  kann  übrigens  auch  von  einer  allzu  rigoros
vorgehenden  Lrbfchaftsbesteuerung  ausgehen.
            
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