Full text: Kapitalismus und Sozialismus

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1,1. Die individualistische Wirtschaftsordnung 
individualistischen Rechtsprinzip grundsätzlich wirtschaftliche Freiheit 
verbunden ist. Venn das bedeutet nur: die Freiheit gilt überall da, 
wo sie nicht durch Vorschriften des Gesetzgebers ausdrücklich auf 
gehoben oder eingeschränkt ist. Und insbesondere hat in dem indi 
vidualistischen Rechtssystem das Individuum regelmäßig auf zwei 
wichtigen Gebieten große Bewegungsfreiheit. Zur richtigen Beurtei 
lung der Rechtsordnungen des Wirtschaftslebens ist es notwendig, 
diese beiden Richtungen der wirtschaftlichen Freiheit, denen eine ganz 
grundlegende Bedeutung zukommt, immer mit im Rüge zu behalten. 
Denn ebenso wie andere freiheitliche Einrichtungen nehmen wir sie 
leicht als etwas Selbstverständliches hin und werden uns ihrer gar 
nicht klar bewußt. Die Freiheit, die wir im gesellschaftlich-staatlichen 
Leben genießen, sind wir für gewöhnlich ebensowenig geneigt zu 
beachten wie die Luft, die wir einatmen,' wir setzen ihr Vorhanden 
sein als etwas Selbstverständliches voraus. Die Freiheit ist ja ihrer 
Natur nach etwas Negatives, die Rbwesenheit von Zwang, wir 
fangen daher regelmäßig erst an, sie schätzen zu lernen und sie 
überhaupt oft erst gleichsam zu entdecken, wenn sie uns verloren 
geht, wenn wir auf sie verzichten sollen. 
Die beiden wirtschaftlichen Freiheitsrechte, die für die individua 
listische Wirtschaftsordnung von grundlegender Bedeutung sind und 
in ihr regelmäßig in einem Umfange bestehen, von dem erst noch 
zu prüfen ist, ob er in einem anderen Rechtssystem auch nur an 
nähernd in gleicher weise durchführbar ist, sind erstens die Freiheit 
des Ronsums. Die Freiheit des Ronsums besagt, jeder kann selbst 
bestimmen, wie er sein Einkommen verwenden und was er verbrau 
chen will. Rlit souveräner Freiheit kann der Ronsument heute dar 
über entscheiden, auf welche waren er seine Nachfrage richten und 
wieviel er für jede Ware anlegen will. Der Staat enthält sich aller 
Eingriffe in die Bedarfsbildung und die Einkommensverwendung. 
Die Freiheit des Ronsums, wie sie heute besteht, ist ins 
besondere auch gleichbedeutend mit dem verzicht, die 
Nachfrage durch andere Rkittel zu regeln als durch
	        
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