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1,1. Die individualistische Wirtschaftsordnung
individualistischen Rechtsprinzip grundsätzlich wirtschaftliche Freiheit
verbunden ist. Venn das bedeutet nur: die Freiheit gilt überall da,
wo sie nicht durch Vorschriften des Gesetzgebers ausdrücklich auf
gehoben oder eingeschränkt ist. Und insbesondere hat in dem indi
vidualistischen Rechtssystem das Individuum regelmäßig auf zwei
wichtigen Gebieten große Bewegungsfreiheit. Zur richtigen Beurtei
lung der Rechtsordnungen des Wirtschaftslebens ist es notwendig,
diese beiden Richtungen der wirtschaftlichen Freiheit, denen eine ganz
grundlegende Bedeutung zukommt, immer mit im Rüge zu behalten.
Denn ebenso wie andere freiheitliche Einrichtungen nehmen wir sie
leicht als etwas Selbstverständliches hin und werden uns ihrer gar
nicht klar bewußt. Die Freiheit, die wir im gesellschaftlich-staatlichen
Leben genießen, sind wir für gewöhnlich ebensowenig geneigt zu
beachten wie die Luft, die wir einatmen,' wir setzen ihr Vorhanden
sein als etwas Selbstverständliches voraus. Die Freiheit ist ja ihrer
Natur nach etwas Negatives, die Rbwesenheit von Zwang, wir
fangen daher regelmäßig erst an, sie schätzen zu lernen und sie
überhaupt oft erst gleichsam zu entdecken, wenn sie uns verloren
geht, wenn wir auf sie verzichten sollen.
Die beiden wirtschaftlichen Freiheitsrechte, die für die individua
listische Wirtschaftsordnung von grundlegender Bedeutung sind und
in ihr regelmäßig in einem Umfange bestehen, von dem erst noch
zu prüfen ist, ob er in einem anderen Rechtssystem auch nur an
nähernd in gleicher weise durchführbar ist, sind erstens die Freiheit
des Ronsums. Die Freiheit des Ronsums besagt, jeder kann selbst
bestimmen, wie er sein Einkommen verwenden und was er verbrau
chen will. Rlit souveräner Freiheit kann der Ronsument heute dar
über entscheiden, auf welche waren er seine Nachfrage richten und
wieviel er für jede Ware anlegen will. Der Staat enthält sich aller
Eingriffe in die Bedarfsbildung und die Einkommensverwendung.
Die Freiheit des Ronsums, wie sie heute besteht, ist ins
besondere auch gleichbedeutend mit dem verzicht, die
Nachfrage durch andere Rkittel zu regeln als durch