34
l, 2. Lrwerbswirtschaft und Konsumgenossenschaft
wenn man mit der Befriedigung neuen Bedarfs im Wirtschaftsleben
immer darauf hätte warten muffen, bis Organisationen der Konsu
menten die Produktion in die Hand genommen hätten, so wäre ein
großer Teil des im letzten Jahrhundert entstandenen Bedarfs wohl
bis zum heutigen Tage noch unbefriedigt geblieben.
Die natürliche Überlegenheit, welche die Lrwerbswirtschaft in
dieser Hinsicht besitzt, läßt sich besonders deutlich z. B. auf dem Ge
biete der Versicherung verfolgen. Daß aber gerade auch auf diesem
Teilgebiet des Wirtschaftslebens die konsumgenossenschaftliche Pro
duktionsweise in der Zähigkeit, die Befriedigung neuen Bedarfs zu
übernehmen, hinter der erwerbswirtschaftlichen zurücksteht, ist des
halb besonders bedeutsam, weil man hier von vornherein eher das
Gegenteil vermuten sollte. Der Versicherung ist ja von Haus aus
in gewissem Sinne ein genossenschaftlicher Lharakter eigentümlich.
Sie beruht immer auf der Zusammenfassung einer größeren Zahl
von Wirtschaften zur gemeinsamen Tragung eines Risikos, hier,
so sollte man meinen, wäre daher auch die konsumgenossenschaftliche
Produktionsweise, für die auf diesem Gebiete in der Gestalt des
Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit eine besondere Rechtsform
geschaffen worden ist, besonders leistungsfähig und übernähme die
Führung bei der Einbürgerung neuer Versicherungszweige. Mein
die Erfahrung lehrt auch auf diesem für die konsumgenossenschaft
liche Produktionsweise scheinbar wie geschaffenen Gebiete gerade das
Gegenteil. Die versicherungslustigen zeigen auf noch unerprobten
Gebieten regelmäßig keine Neigung, die nötigen Versicherungseinrich
tungen durch Gründung von Gegenseitigkeitsvereinen selbst ins Leben
zu rufen. Sie scheuen das Risiko, das hiermit verbunden ist, und
ziehen es vor, die Einführung neuer Versicherungszweige Erwerbs
wirtschaften, die mit festen Prämien arbeiten, namentlich Rktien-
gesellschaften, zu überlassen.
Ruf diese weise ist es zu erklären, daß in der Praxis das Erwerbs- j
Prinzip in der Spezialform der Rktiengesellschaft viel mehr für die
Einführung neuer Versicherungszweige getan hat, als das Gegen-