Full text : Kapitalismus und Sozialismus

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l,  2.  Lrwerbswirtschaft  und  Konsumgenossenschaft

wenn  man  mit  der  Befriedigung  neuen  Bedarfs  im  Wirtschaftsleben
immer  darauf  hätte  warten  muffen,  bis  Organisationen  der  Konsumenten ­
  die  Produktion  in  die  Hand  genommen  hätten,  so  wäre  ein
großer  Teil  des  im  letzten  Jahrhundert  entstandenen  Bedarfs  wohl
bis  zum  heutigen  Tage  noch  unbefriedigt  geblieben.
Die  natürliche  Überlegenheit,  welche  die  Lrwerbswirtschaft  in
dieser  Hinsicht  besitzt,  läßt  sich  besonders  deutlich  z.  B.  auf  dem  Gebiete ­
  der  Versicherung  verfolgen.  Daß  aber  gerade  auch  auf  diesem
Teilgebiet  des  Wirtschaftslebens  die  konsumgenossenschaftliche  Produktionsweise ­
  in  der  Zähigkeit,  die  Befriedigung  neuen  Bedarfs  zu
übernehmen,  hinter  der  erwerbswirtschaftlichen  zurücksteht,  ist  deshalb ­
  besonders  bedeutsam,  weil  man  hier  von  vornherein  eher  das
Gegenteil  vermuten  sollte.  Der  Versicherung  ist  ja  von  Haus  aus
in  gewissem  Sinne  ein  genossenschaftlicher  Lharakter  eigentümlich.
Sie  beruht  immer  auf  der  Zusammenfassung  einer  größeren  Zahl
von  Wirtschaften  zur  gemeinsamen  Tragung  eines  Risikos,  hier,
so  sollte  man  meinen,  wäre  daher  auch  die  konsumgenossenschaftliche
Produktionsweise,  für  die  auf  diesem  Gebiete  in  der  Gestalt  des
Versicherungsvereins  auf  Gegenseitigkeit  eine  besondere  Rechtsform
geschaffen  worden  ist,  besonders  leistungsfähig  und  übernähme  die
Führung  bei  der  Einbürgerung  neuer  Versicherungszweige.  Mein
die  Erfahrung  lehrt  auch  auf  diesem  für  die  konsumgenossenschaftliche ­
  Produktionsweise  scheinbar  wie  geschaffenen  Gebiete  gerade  das
Gegenteil.  Die  versicherungslustigen  zeigen  auf  noch  unerprobten
Gebieten  regelmäßig  keine  Neigung,  die  nötigen  Versicherungseinrichtungen ­
  durch  Gründung  von  Gegenseitigkeitsvereinen  selbst  ins  Leben
zu  rufen.  Sie  scheuen  das  Risiko,  das  hiermit  verbunden  ist,  und
ziehen  es  vor,  die  Einführung  neuer  Versicherungszweige  Erwerbswirtschaften, ­
  die  mit  festen  Prämien  arbeiten,  namentlich  Rktiengesellschaften,
  zu  überlassen.
Ruf  diese  weise  ist  es  zu  erklären,  daß  in  der  Praxis  das  Erwerbs-  j
Prinzip  in  der  Spezialform  der  Rktiengesellschaft  viel  mehr  für  die
Einführung  neuer  Versicherungszweige  getan  hat,  als  das  Gegen-
            
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