Die Lrwerbswirtschaft als Pionier des Fortschritts
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Gen seitigkeitsprinzip, obwohl dieses, wenn man die Dinge rein theore-
nsu- tisch betrachtet, die Durchführung jeder beliebigen neuen versiche-
ein rungsart im höchsten Grade zu erleichtern scheint. In Wahrheit
oohl ist die erste Erprobung neuer Versicherungszweige in neuerer Zeit
aber doch ganz überwiegend durch Aktiengesellschaften erfolgt. Das
in gilt in Deutschland namentlich für die Einbruchdiebstahl-, die Rredit-,
Ge- die Sturmschäden-, die Maschinen- und die Wasserleitungsschäden-
!sem Versicherung. Eine scheinbare Ausnahme hiervon macht nur die haft-
)ro- Pflichtversicherung. Die erste Versicherungsanstalt auf diesem Ge-
- zu biete war eine Gegenseitigkeitsgesellschaft. Aber sehr bezeichnender-
des- weise sind der ersten Gegenseitigkeitsgesellschaft auf diesem Gebiete
das später nur noch Aktienunternehmungen gefolgt, und man hat da-
aus her mit Recht gesagt, daß diese Erscheinung nur eine Scheinausnahme
lich. von der vorhin aufgestellten Regel bildet?)
Zahl Die Rolle als Pionier des wirtschaftlichen Fortschritts fällt also
sier, in unserem Wirtschaftsleben ganz offensichtlich der erwerbswirtschafb-
liche lichen Produktionsweise zu. Ronsumgenossenschaftliche Grganisatio-
des nen dagegen stellen sich regelmäßig erst ein, wenn die Bedarfsfrage
orm bereits als gelöst gelten kann, wenn es feststeht, daß ein weitver-
die breitster und regelmäßig wiederkehrender Bedarf vorliegt. Und die
[lein treibende Rraft bei der Gründung konsumgenossenschaftlicher Ein-
,aft- Achtungen ist dann oft das, sei es mit, sei es ohne Grund sich regende
das Mißtrauen, bei der erwerbswirtschaftlichen Gestaltung der Produk-
bten tion fließe einzelnen Personen ein ganz unverdient hoher Gewinn
rich- Zu. Das Streben, die Gewinne privater Produzenten herabzudrücken,
Gen und überhaupt die Hoffnung, durch die Ronsumgenossenfchaft eine
und billigere Bedürfnisbefriedigung zu erzielen, pflegt eine der Haupt-
rbs- triebkräfte bei der Wahl dieser Produktionsweise zu sein. Prak-
üen- , Asch bedeutsam wird das besonders da, wo auf einzelnen produk-
Aonsgebieten durch kartellmäßigen Zusammenschluß, also Preiskon-
rbs-
die
gen-
2) Treffend näher ausgeführt bei f). Bleicher in dem Gutachten für den
V- Internationalen Versicherungskongretz 1906 über „die Grenzen der ver-
Ücherungsmöglichkeit".