Full text: Kapitalismus und Sozialismus

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1,3, Unternehmung und Produktivgenossenschaft 
zu bestehen vermag. Der Leiter des Betriebs verfügt hier nicht über 
das Recht, das in der Unternehmung als ultima ratio dient, die 
Disziplin aufrechtzuerhalten, das Recht der Entlassung der Elemente, 
die sich als untüchtig erweisen und sich der Ordnung des Betriebs 
nicht fügen wollen. Der Leiter einer Produktivgenossenschaft kann 
überhaupt seine Mitarbeiter sich nicht nach seinem Belieben aus- 
suchen und durch beständige Auslese die tüchtigsten herauszufinden 
hoffen, sondern er ist an seine Arbeiter von vornherein fest ge 
bunden. Sie stehen ihm nicht als betriebsfremde Arbeiter, sondern 
als gleichberechtigte Genossen gegenüber. Kus diesem Grunde wird 
die Produktivgenossenschaft im vergleich mit der Unternehmung 
immer unter einem gewissen Mangel an Disziplin zu leiden haben. 
Und das ist, wie gesagt, auch der Punkt gewesen, an dem die meisten 
Produktivgenossenschaften in der Praxis Schiffbruch gelitten haben. 
Das kommt in folgenden Worten eines Renners der Verhältnisse 
deutlich zum Ausdrucks: 
„Vas Studium der wenigen Fälle, in denen die Gründung von Produktiv 
genossenschaften versucht worden ist, läßt als Ursache säst aller der hierbei 
eingetretenen Mißerfolge erkennen, daß solche Vereinigungen dem Leiter ihres 
Betriebs und ihrer Geschäfte niemals diejenige autoritative und dauernd ge 
sicherte Stellung einzuräumen sich entschlossen, welche erforderlich ist, um die 
Interessen eines gewerblichen Unternehmens nach außen wie auch nach innen 
tatkräftig vertreten zu können, während der selbständige Einzelunternehmer 
seine ganze Tätigkeit der Ordnung und Vervollkommnung des Produktions 
prozesses sowie der Pflege der Beziehungen zu den Abnehmern seiner Er 
zeugnisse zu widmen vermag, waren die Geschäftsführer der bisher ins Leben 
getretenen Produktivgenossenschaften regelmäßig gezwungen, ein gut Teil ihrer 
Rrast bei Überwindung derjenigen Schwierigkeiten zu verbrauchen, welche 
der Verkehr mit den eigenen Angehörigen der Genossenschaft verursachte. 
Zwar ist auch die Leitung eines Betriebs, der sich als Arbeitskräfte ange 
nommener Lohnarbeiter bedienen muß, an Mühseligkeiten durchaus reich 
genug, aber diese reichen doch nicht entfernt an jene sich bis zur Unüber- 
windlichkeit steigernden Hindernisse heran, welche sich einem Betriebsleiter 
bieten müssen, der mit Arbeitskräften produzieren soll, denen gegenüber er 
irgendwelche visziplinarmittel nicht anzuwenden vermag, und die ohne Rück- 
y) Assessor kjertig in der „Sozialen praxi;", 16. Iahrg., Nr. 42.
	        
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