56 1,3. Unternehmung und, Produktivgenossenschaft
sich aus Lrwerbswirtschaften in konsumgenossenschaftliche Produktionsstätten
, umwandelten.
Fast noch bemerkenswerter aber als das Zugrundegehen so vieler
Produktivgenossenschaften ist aus der Geschichte dieser Genossenschaftsform
eine andere Tatsache. Das ist die Erscheinung, daß diejenigen
Genossenschaften, die vom Untergang verschont blieben und
geschäftlich vorwärtskamen, regelmäßig eine tiefgreifende Wandlung
ihres Wesens durchzumachen hatten. Sie hörten nämlich auf, Produktivgenossenschaften
zu sein, und verwandelten sich in bloße Unternehmungen.
wenn nämlich das Geschäft so gut ging, daß eine Erweiterung
des Betriebs nötig wurde, so wurden die neuen Arbeitskräfte
nicht mehr zu gleichen Rechten mit den bisherigen Mitgliedern,
also mit Einfluß auf die Betriebsleitung und Anspruch auf
Anteil am Gewinn, eingestellt, sondern sie wurden nur als Lohnarbeiter
auf Ründigung zu den ortsüblichen Lohnsätzen angenom- '
men. (vder aber die neu eintretenden Arbeiter mußten ein Eintrittsgeld
bezahlen, und die höhe des Eintrittsgeldes, das von ihnen verlangt
wurde, stufte sich genau entsprechend den Überschüssen der ein- -
zelnen Genossenschaften ab. Gpp enheimer spricht im Hinblick hierauf
geradezu von einem „Gesetz der Transformation", das die Entwicklung
der Produktivgenossenschaft beherrscht. Und man wird ihm
in der Tat darin beipflichten müssen, daß hier keine zufällige, sondern
eine durchaus notwendige und innerlich begründete Erscheinung
vorliegt, von den in Deutschland jetzt noch unter dem Namen Produktivgenossenschaften
bestehenden Gebilden sind sehr viele infolgedessen
überhaupt nicht mehr eigentliche Produktivgenossenschaften,
sondern Unternehmungen, die nur aus ehemaligen Genossenschaften ,
hervorgegangen sind, in ihrer inneren Verfassung sich aber in nichts |
von einer gewöhnlichen Unternehmung unterscheiden. Man darf sich
also durch den Namen nicht über den wahren wirtschaftlichen Charakter
dieser Gebilde täuschen lassen. 11 )
11) vgl. hierzu Herbert weil, Die gewerblichen Produktivgenossenschaften
in Deutschland. 191Z.