Full text : Kapitalismus und Sozialismus

56  1,3.  Unternehmung  und,  Produktivgenossenschaft
sich  aus  Lrwerbswirtschaften  in  konsumgenossenschaftliche  Produktionsstätten ­
  ,  umwandelten.
Fast  noch  bemerkenswerter  aber  als  das  Zugrundegehen  so  vieler
Produktivgenossenschaften  ist  aus  der  Geschichte  dieser  Genossenschaftsform ­
  eine  andere  Tatsache.  Das  ist  die  Erscheinung,  daß  diejenigen ­
  Genossenschaften,  die  vom  Untergang  verschont  blieben  und
geschäftlich  vorwärtskamen,  regelmäßig  eine  tiefgreifende  Wandlung
ihres  Wesens  durchzumachen  hatten.  Sie  hörten  nämlich  auf,  Produktivgenossenschaften ­
  zu  sein,  und  verwandelten  sich  in  bloße  Unternehmungen. ­
  wenn  nämlich  das  Geschäft  so  gut  ging,  daß  eine  Erweiterung ­
  des  Betriebs  nötig  wurde,  so  wurden  die  neuen  Arbeitskräfte
  nicht  mehr  zu  gleichen  Rechten  mit  den  bisherigen  Mitgliedern, ­
  also  mit  Einfluß  auf  die  Betriebsleitung  und  Anspruch  auf
Anteil  am  Gewinn,  eingestellt,  sondern  sie  wurden  nur  als  Lohnarbeiter ­
  auf  Ründigung  zu  den  ortsüblichen  Lohnsätzen  angenom-  '
men.  (vder  aber  die  neu  eintretenden  Arbeiter  mußten  ein  Eintrittsgeld ­
  bezahlen,  und  die  höhe  des  Eintrittsgeldes,  das  von  ihnen  verlangt ­
  wurde,  stufte  sich  genau  entsprechend  den  Überschüssen  der  ein-  -
zelnen  Genossenschaften  ab.  Gpp  enheimer  spricht  im  Hinblick  hierauf ­
  geradezu  von  einem  „Gesetz  der  Transformation",  das  die  Entwicklung ­
  der  Produktivgenossenschaft  beherrscht.  Und  man  wird  ihm
in  der  Tat  darin  beipflichten  müssen,  daß  hier  keine  zufällige,  sondern ­
  eine  durchaus  notwendige  und  innerlich  begründete  Erscheinung
vorliegt,  von  den  in  Deutschland  jetzt  noch  unter  dem  Namen  Produktivgenossenschaften ­
  bestehenden  Gebilden  sind  sehr  viele  infolgedessen ­
  überhaupt  nicht  mehr  eigentliche  Produktivgenossenschaften,
sondern  Unternehmungen,  die  nur  aus  ehemaligen  Genossenschaften  ,
hervorgegangen  sind,  in  ihrer  inneren  Verfassung  sich  aber  in  nichts  |
von  einer  gewöhnlichen  Unternehmung  unterscheiden.  Man  darf  sich
also  durch  den  Namen  nicht  über  den  wahren  wirtschaftlichen  Charakter ­
  dieser  Gebilde  täuschen  lassen. 11 )
11)  vgl.  hierzu  Herbert  weil,  Die  gewerblichen  Produktivgenossenschaften ­
  in  Deutschland.  191Z.
            
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