Full text : Kapitalismus und Sozialismus

54

1,3,  Unternehmung  und  Produktivgenossenschaft

zu  bestehen  vermag.  Der  Leiter  des  Betriebs  verfügt  hier  nicht  über
das  Recht,  das  in  der  Unternehmung  als  ultima  ratio  dient,  die
Disziplin  aufrechtzuerhalten,  das  Recht  der  Entlassung  der  Elemente,
die  sich  als  untüchtig  erweisen  und  sich  der  Ordnung  des  Betriebs
nicht  fügen  wollen.  Der  Leiter  einer  Produktivgenossenschaft  kann
überhaupt  seine  Mitarbeiter  sich  nicht  nach  seinem  Belieben  aussuchen
  und  durch  beständige  Auslese  die  tüchtigsten  herauszufinden
hoffen,  sondern  er  ist  an  seine  Arbeiter  von  vornherein  fest  gebunden. ­
  Sie  stehen  ihm  nicht  als  betriebsfremde  Arbeiter,  sondern
als  gleichberechtigte  Genossen  gegenüber.  Kus  diesem  Grunde  wird
die  Produktivgenossenschaft  im  vergleich  mit  der  Unternehmung
immer  unter  einem  gewissen  Mangel  an  Disziplin  zu  leiden  haben.
Und  das  ist,  wie  gesagt,  auch  der  Punkt  gewesen,  an  dem  die  meisten
Produktivgenossenschaften  in  der  Praxis  Schiffbruch  gelitten  haben.
Das  kommt  in  folgenden  Worten  eines  Renners  der  Verhältnisse
deutlich  zum  Ausdrucks:
„Vas  Studium  der  wenigen  Fälle,  in  denen  die  Gründung  von  Produktivgenossenschaften ­
  versucht  worden  ist,  läßt  als  Ursache  säst  aller  der  hierbei
eingetretenen  Mißerfolge  erkennen,  daß  solche  Vereinigungen  dem  Leiter  ihres
Betriebs  und  ihrer  Geschäfte  niemals  diejenige  autoritative  und  dauernd  gesicherte ­
  Stellung  einzuräumen  sich  entschlossen,  welche  erforderlich  ist,  um  die
Interessen  eines  gewerblichen  Unternehmens  nach  außen  wie  auch  nach  innen
tatkräftig  vertreten  zu  können,  während  der  selbständige  Einzelunternehmer
seine  ganze  Tätigkeit  der  Ordnung  und  Vervollkommnung  des  Produktionsprozesses ­
  sowie  der  Pflege  der  Beziehungen  zu  den  Abnehmern  seiner  Erzeugnisse ­
  zu  widmen  vermag,  waren  die  Geschäftsführer  der  bisher  ins  Leben
getretenen  Produktivgenossenschaften  regelmäßig  gezwungen,  ein  gut  Teil  ihrer
Rrast  bei  Überwindung  derjenigen  Schwierigkeiten  zu  verbrauchen,  welche
der  Verkehr  mit  den  eigenen  Angehörigen  der  Genossenschaft  verursachte.
Zwar  ist  auch  die  Leitung  eines  Betriebs,  der  sich  als  Arbeitskräfte  angenommener ­
  Lohnarbeiter  bedienen  muß,  an  Mühseligkeiten  durchaus  reich
genug,  aber  diese  reichen  doch  nicht  entfernt  an  jene  sich  bis  zur  Unüberwindlichkeit
  steigernden  Hindernisse  heran,  welche  sich  einem  Betriebsleiter
bieten  müssen,  der  mit  Arbeitskräften  produzieren  soll,  denen  gegenüber  er
irgendwelche  visziplinarmittel  nicht  anzuwenden  vermag,  und  die  ohne  Rücky)

  Assessor  kjertig  in  der  „Sozialen  praxi;",  16.  Iahrg.,  Nr.  42.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.