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1,3. Unternehmung und Produktivgenossenschaft
schaftslebens im aristokratischen Sinne war zweifellos eine der stärk
sten vorwärtstreibenden Kräfte der politischen Demokratie.
Nur eine Bemerkung noch zum Schluß!
Die Unternehmung verdankt ihre Überlegenheit, wie gezeigt, der
schärferen Scheidung zwischen leitender und ausführender Arbeit und
der besseren Disziplin, die in ihr herrschen. Selbstverständlich ist
aber bessere Disziplin nicht etwa gleichbedeutend mit hochfahrender
Behandlung der Lohnarbeiter. Im Gegenteil. In demjenigen Betrieb
wird die bessere Disziplin herrschen, in dem der Unternehmer, und vor
allem auch seine unteren Angestellten, es verstehen, ihre Unord
nungen zu treffen, ohne in den Ton des kommandierenden Unter
offiziers zu verfallen. Ohne Zweifel ist bisher auf diesem Gebiete
noch viel gesündigt worden. Zahlreiche Streiks sind vor dem Kriege
ausgebrochen, nicht weil die Urbeiter höheren Lohn oder kür
zere Arbeitszeit haben wollten, diese Forderungen sind vielmehr
oft erst nachträglich erhoben worden, sondern weil die Urbeiter über
die Behandlung, die ihnen durch den Unternehmer oder noch häu
figer durch Subalternbeamte der Unternehmung zuteil wurden, er
regt waren. Fr. W. Foerster, der Vertreter der Pädagogik an
der Universität München, bemerkt im Hinblick hierauf durchaus zu
treffend iS), daß wir für das moderne Wirtschaftsleben eine Fabrik-
und Bureaupädagogik brauchen, eine Unweisung, die Ungestellten
und Urbeiter richtig zu behandeln. Diejenige Aufgabe des Unterneh
mers, die man gewöhnlich als Betriebsleitung bezeichnet, besteht
ja in Wahrheit zum großen Teil in Menschenleitung. Für
diese Aufgabe ist der Unternehmer oft aber nur äußerst mangel
haft vorbereitet, wenn er nicht schon von Natur zufällig für sie
mit den nötigen Anlagen ausgestattet ist. Und doch stellt die Aufgabe,
einen Großbetrieb so zu leiten, daß nicht zwischen der Arbeiterschaft
und der Werkleitung unnötige Reibungen und Differenzen entstehen,
sehr große Anforderungen an den Takt und die Menschenkenntnis
des Unternehmers und aller Beamten der Unternehmung. In 3u-
13) politische Ethik und politische Pädagogik, 2. stuft., S. 41.