übrigens auch die in der sozialistischen Literatur zuerst auftretende
ist. Diese Richtung strebt danach, das oberste Rechtsprinzip, auf dem
die heutige Wirtschaftsordnung beruht, aufzuheben und durch das
entgegengesetzte Rechtsprinzip zu ersetzen. Vas oberste Rechtsprinzip
der heutigen Wirtschaftsordnung ist aber, wie früher gezeigt wurde,
nicht das Privateigentum an sich, das selbst erst wieder eine Ronse-
quenz dieses Rechtsprinzips ist, sondern es ist der Grundsatz der wirt
schaftlichen Selbstverantwortlichkeit des einzelnen. Rn Stelle dieses
Rechtsprinzips soll nach sozialistischer Ruffassung gerade das entgegen
gesetzte für das Verhalten des Staats zum Wirtschaftsleben bestim
mend werden. Der Staat soll selbst die Fürsorge für die wirtschaft
liche Existenz seiner Bürger übernehmen. Sn Übereinstimmung mit
dem in 'der Wissenschaft herrschenden Sprachgebrauch wollen wir
diese Richtung des Sozialismus, die den sozialistischen Standpunkt
zweifellos am reinsten und konsequentesten durchführt, als Rom
munismus bezeichnen. Im Mittelpunkt des spezifisch kommunisti
schen Gedankenkreises steht dem Gesagten gemäß die Forderung des
„Rechts auf Rrbeit", d. h. die Sicherung der wirtschaftlichen Exi
stenz der einzelnen durch den Staat, und zwar nicht bloß im Sinne
eines Rnspruchs auf Rrbeitslosenunterstützung, den derjenige gel
tend machen kann, dem es nicht gelingt, eine Stelle zu finden, sondern
im Sinne der Forderung, daß der Staat eine Grganisation der Wirt
schaft schafft, die die Möglichkeit der Stellenlosigkeit von vornher
ein ausschließt. Die wirtschaftliche Existenz der Mitglieder des Ge
meinwesens soll, so will der Sozialismus, überhaupt von allen Zu
fälligkeiten der Geburt und allen Schwankungen der Ronjunktur un
abhängig gemacht, sie soll vom Staate auf eine gesicherte und für
alle möglichst gleiche Grundlage gestellt werden.
Garantie der wirtschaftlichen Existenz aller Staats
bürger durch den Staat ist das eigentliche Ziel und der eigent
liche Grundgedanke des Sozialismus. Die Rufhebung des Privat
eigentums und die Einführung des Gemeinbesitzes an den Produk
tionsmitteln, die die gewöhnliche oberflächliche Betrachtung der Dinge