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1,4. Der Sozialismus
nicht recht wirksam zu werden vermag, die Gefahr zu beseitigen,
dast das Privatkapital dauernd abnorm hohe Unternehmergewinne |
bezieht, kann ja auch der eintreten, der im übrigen durchaus auf
dem Loden der individualistischen Wirtschaftsordnung steht. Dar
Mast von Sozialisierung, das in diesen Grenzen sich hält, kann man
kaum schon als wirklichen Sozialismus bezeichnen. Der Staatssozia
lismus ist daher ein Zugeständnis, das bis zu einem gewissen Grade j
sehr wohl vom Individualismus gemacht werden kann, ohne daß
dieser sich selbst aufgibt. In den eigentlichen Sozialismus fängt
der Staatssozialismus erst da an einzumünden, wo die Sozialisierung
blost um der Sozialisierung willen betrieben wird, ohne dast sich
besondere Vorteile nachweisen lassen, die durch die Verstaatlichung
der betreffenden Erwerbszweige erreicht werden sollen. Solange der
Staatssozialismus diese Grenze aber nicht überschreitet, über deren
Vorhandensein oder Nichtvorhandensein man ja im einzelnen Falle
auch noch verschiedener Meinung sein kann, liegt kein Grund vor, sich
über ihn sonderlich aufzuregen. Er bedeutet insoweit noch nicht ei»e
neue Wirtschaftsordnung, sondern nur eine Reformaktion auf des
Loden der bestehenden Wirtschaftsordnung. Es gehört daher auch
nicht zum Plan dieses Schriftchsns, näher auf ihn einzugehen, ab
gesehen von der Frage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des
Staatsbetriebs im allgemeinen, die uns im zweiten Abschnitt noch
-beschäftigen wird.
Sobald man das richtige Verständnis für das Wesen des Rechte
gedankens gefunden hat, der dem Sozialismus zugrunde liegt, wirb
man es selbstverständlich finden, dast in jeder individualistischen XDi^
schaftsordnung auch immer eine gewisse sozialistische Stimmung o& ct
Disposition für den Sozialismus vorhanden sein wird. Der Sozialir-
mus begleitet den Individualismus wie der Schatten das Licht. 3» j
einer Gesellschaftsordnung, die auf dem individualistischen Rechts
prinzip beruht, liegt es in der Natur der Dinge, dast Parteien ode»
wenigstens Gruppen sich bilden, die däs individualistische Rechts
Prinzip verwerfen und dem sozialistischen vor ihm den Vorzug gebe»'