Full text: Die Social-Demokratie

<» l lu. Umsturz d. Ordnung durch die Soc.-Demokratie. 
behauptet, daß auf Gruud dieses Gesetzes „der durchschnittliche 
„Arbeitslohn immer auf deu liothweudigen Lebensunterhalt 
„reducirt bleibt, der in einem Bolle gewohnheitsmäßig zur 
„Fristung der Existenz und zur Fortpflanzung erforderlich ist."*) 
Gewiß ist, daß die FeststeUuug des Arbeitslohnes weder nach 
der Willkür des Fabrikanten, noch nach bem Belieben der 
Arbeiter erfolgt, fonderli von einem bestimmten Gesetz ab 
hängig ist, nach bem Verhältniß von Nachfrage und Angebot 
sich regulirt. Gewiß ist auch, daß der nur auf seinen Lohn 
beschränkte Arbeiter zu keinem großen Besitz gelangen kann. 
Aber eben so falsch ist auch die socialistische Folgerung, daß 
das Lohngesctz dem Arbeiter nur die Mittel zur Befriedigung 
der nothwendigsten Lebcusnothdurft gewähre, und ihn voll 
allem, was darüber hinausgehe, ausschließe. Falsch ist die 
Behaliptung, daß mit dem ehernen Lohngesctz and) das sociale 
Elend unzertrennlich verbundcri sei. Freiltch der ungelernte 
Arbeiter, den zu der von ihm geleisteten Arbeit seine einfache 
physische Kraft schon tüchtig macht, wird mit einer Lohnhöhe 
zufrieden sein müssen, die ihm den liothweildigcn Lebensunter 
halt verschafft. Dagegen diejenigen Arbeiterklassen, welche bei 
ihren Arbeitsleistungen mit der eiufachen physischen Kraft nicht 
ausreichen, sondern ihre Befähigung hiezu mit größerem oder 
geringerem Zeitaufwand haben erlernen müssen, werden vom 
Lohngesetz, wie ja die Erfahrung hinreichend bestätigt, in nor- 
lualeri Geschäftszeiten nicht auf das Niveau der nothwendig 
sten Lebensnothdurst niedergedrückt, sondern je nach den 
Leistungen in verschiedenen Abstufuligen darüber hinausgehoben. 
Allgemein ist also die Regelung des Lohnes durch das öko- 
noulische Gesetz, das den Preis jeder Waare nach dem Ver 
hältniß von Angebot und Nachfrage regelt. Allgelnein ist aber 
') F. Lafsalle, Offenes Antwortschreiben. S. 13.
	        
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