Full text: Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Die Aufsicht über die Einfuhr in die neutralen Länder. 
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komxnens illusorisch gemacht, weil sich dieser nur auf die Unverletzlichkeit 
zur See beschränkte; namentlich hat England die schwedische Paket- 
post nach Amerika beschlagnahmt, worauf Schweden im Vergeltungs- 
wege die britische Paketpost von und nach Rußland beschlagnahmte. 
Die Durchsuchung der Postsäcke gewährte einen Einblick in die deutsche 
und neutrale Geschäftskorrespondenz und trug viel zum wirksamen 
Ausbau der schwarzen Listen bei (Schuster-Wehberg, Wirt 
schaftskrieg, 1, 103; Pohl, Englisches Seekriegsrecht 19). 
Ein weiteres Mittel zur Kontrolle des neutralen Handels war der 
Zwang gegen alle nach skandinavischen oder holländischen Häfen gehenden 
neutralen Schiffe, einen englischen Hafen anzulaufen. Es stellte sich 
eine eingehendere Untersuchung der Endbestimmung als notwendig heraus, 
da deutscherseits alles geschah, um die wahre Endbestimmung der zu 
nächst nach neutralen Häfen konsignierten Waren zu verbergen; jede für 
Deutschland bestimmte Sendung bekam den Anschein eines echten Ge 
schäfts zwischen neutralen Ländern. Selbst die gründlichste Durchsicht 
und Prüfung der Schifispapiere durch das englische Anhaltungskommando 
bot keine Gewähr gegen die deutsche Verschleierungspraxis (Pohl, 
Englisches Seekriegsrecht 19). England nötigte daher die oben bezeichneten 
neutralen Schiffe anfänglich zum Anlaufen von Kirkwall und behielt die 
Waren zurück, sobald Zweifel an ihrer neutralen Bndbestimmung gegeben 
waren. Nachdem Kirkwall ins deutsche Sperrgebiet gekommen war, 
führte die englische Verordnung vom 16. Februar 1917 den bereits ge 
schilderten Zwang zum Anlaufen eines englischen oder neutralen Hafens 
zur Untersuchung der Ladung, bei sonstiger Vermutungder feind 
lichen Bestimmung ein. 
Gleichzeitig suchte England den Handel neutraler Länder mit be 
stimmten Waren über England zu leiten. Es bewirkte die Verordnung 
vom 20. August 1915, die Baumwolle auf die Bannwarenliste setzte, im 
Zusammenwirken mit den übrigen Verordnungen, daß die amerikanischen 
Baumwollhändler sich vollständig der Liverpooler Baumwoll 
börse unterwarfen. Als deren Mitglieder hatten sie die Pflicht, an keine 
den feindlichen Staaten angehörige Person zu liefern und waren dafür ver 
antwortlich, was mit der an unverdächtige Personen gelieferten Baumwolle 
weiterhin geschah. In gleicher Weise wurden die englischen Häfen zu Um 
schlagplätzen des Gummihandels gemacht. Die amerikanischen 
Fabrikanten konnten nur durch den „Rubber Club of America“ aus 
England Gummi beziehen, nachdem sie sich vorher verpflichtet hatten, 
keinen Gummi irgendwelcher Art und Herkunft nach anderen als briti 
schen Ländern auszuführen, den erhaltenen Gummi ausschließlich in der 
eigenen Fabrik zu verwenden und keine Gummifabrikate nach einem Eng 
land feindlichen Lande auszuführen (Schuster-W ehberg, Wirt 
schaftskrieg, 1, 115).
	        
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