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Halts, daß jene Kollektiveigentum, diese Privateigentum sind. Am deut
lichsten tritt das hier aufgeworfene Problem in Erscheinung, wo es
sich um Güter handelt, die aus den Eigenproduktionsbetrie
ben der vereinigten Konsumenten hervorgegangen sind. Nehmen wir
das Beispiel der Bäckerei. Es besteht kein Unterschied darin, ob eine
Familienwirtschaft einen Kuchen bäckt, um ihn dann selbst zu ver
zehren, oder ob eine Anzahl Konsumenten sich zusammenschließen und
eine bestimmte Quantität Brot für ihren eigenen Gebrauch Herstellen.
In deni einen Falle so gut wie in dem anderen handelt es sich um
Eigenproduktion von Bedarfsgütern, die in derselben Wirtschaft, wo
sie produziert sind, auch konsumiert werden. Daß die große Wirtschaft
der Konsumgenossenschaft wieder in viele einzelne Hauswirtschaften
zerfällt, ändert daran nichts. Man wird also hier nicht von Back
waren sprechen können, sondern nur von Bäckereierzeug
nissen. Ebenso kann man nicht sagen „F l e i s ch w a r e n", son
dern nur einfach Fleisch oder Fleischereiprodukte u. dgl.
Diejenigen, die ihren Bedarf in der gemeinsamen Vorratskammer
decken, kann man dementsprechend auch nicht Käufer von Waren,
sondern nur Entnehmer von Bedarfsgütern nennen. Das
Einkäufen besorgt ja der beauftragte Vertrauensmann. Der einzelne
Konsument entnimmt nur, was jener für ihn gekauft hat. Wo
es keine Käufer gibt, gibt es aber auch keine Verkäufer, sondern
nur Ausgeber, Abgeber, Verteiler von Bedarfsgütern.
Unberechtigt sind also die Ausdrücke Verkäufer, Verkäuferin,
V e r k a u f s l e h r l i n g e, V e r k a u f s l e h r m ä d ch e n, die in den
Konsumvereinen auch lernende Verkäuferinnen genannt werden. Eben
so gibt es keine Kunden in Konsumvereinen, sondern nur Mit
glieder und Genossen.
Der Ort, wo die Verteilung stattfindet, ist die Abgab e-, A u s-
gäbe- oder Verteilungsstelle. Leider spricht man in der
Praxis sehr häufig noch von Verkaufsstellen; auch das Wort
Vertriebs st ekle ist vielfach üblich, obwohl es sich doch um keinen
Vertrieb von Waren an beliebige Konsumenten handelt, sondern
um ein Verteilen von Bedarfsgütern an eine zahlenmäßig
feststehende Konsumentengruppe.
Man braucht auch die Worte Laden, Geschäft und Ge-
s ch ä f t s st e l l e für konsumgenossenschaftliche Verteilungsstellen. Da
gegen läßt sich an sich nichts einwenden; diese Ausdrücke bringen
aber nicht das Unterschiedliche zwischen Erwerb und organisiertem
Konsum zum Ausdruck und deshalb würde man vielleicht besser darauf
verzichten. Es wäre aber die Möglichkeit gegeben, zu sagen „Ab-