Full text: Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

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Ausgangspunkte. 
Damit war ausgesprochen, daß Zahlungen und andere Leistungen den 
Schuldner befreien. 
Die Herausgabe sollte unter Aufrechterhaltung der privatrechtlichen 
Verfügungen mit Wirkung für beide Teile erfolgen; die damit entstandenen 
Rechte galten somit als wohlerworbene, sowohl dem Berechtigten wie dem 
Verpflichteten gegenüber. Über die Tätigkeit aller Stellen, insbesondere 
über die Einnahmen und Ausgaben war dem Berechtigten auf Verlangen 
unverzüglich Auskunft zu erteilen. 
In allen Verträgen, mit Ausnahme der mit der Ukraine abgeschlossenen, 
wurde die Ersatzpflicht wegen der Tätigkeit der Verwaltungsstellen oder 
wegen der auf ihre Veranlassung vorgenommenen Handlungen nach den 
noch zu besprechenden Grundsätzen über den Ersatz von Zivil 
schäden ausdrücklich anerkannt. 
Die Wiederherstellung bei Enteignungen. 
Die Friedensverträge haben ein Sonderrecht für diejenigen Eingriffe 
aufgestellt, die eine Enteignung von feindlichen Privatrechten in 
genereller Art gebracht haben. 
„Grundstücke, Rechte an einem Grundstück, Bergwerks 
gerechtsame, sowie Rechte auf Benutzung oder Ausbeutung von 
Grundstücken, Unternehmen oder Beteiligungen an einem Unter 
nehmen, insbesondere Aktien, die infolge von Kriegsgesetzen veräußert 
oder sonst dem Berechtigten durch Zwang entzogen worden sind, sollten den 
früher Berechtigten auf einen innerhalb eines Jahres nach der Ratifikation zu 
stellenden Antrag gegen Rückgewährung der ihm aus der Veräußerung 
oder Entziehung etwa erwachsenden Vorteile frei von allen inzwi 
schen begründeten Rechten Dritter wieder übertragen werden“ (Ukr.-D.Z. 
Art. 12, Abs. 1; Ukr.-Ö.-U. Z. Art. 4, Z. 7, Abs. 1; Russ.-D. Z. Art. 12, 
Abs. 1, Russ.-Ö.-U. Z. Art. 4, Z. 7, Abs. 1; Finn.-D.Fr. Art. 13, Finn.-Ö.-U. R. 
Art. 5, Z. 7; Rum.-D. R. Art. 19; Rum.-Ö.-U. R. Art. 6, Z. 7). 
Die Besonderheit lag hier in der vollständigen Wieder 
herstellung ohne Anerkennung der sonst bei Einzelliquidationen von Ver 
mögenswerten aufrechterhaltenen Rechte Dritter. 
Es bedeutete aber wieder ein Zugeständnis an die kommunistischen 
Staatseinrichtungen der ukrainischen und der russischen 
Volksrepublik, wenn die volle Wiederherstellung nicht eintreten sollte, 
soweit die veräußerten Vermögensgegenstände auf Grund einer für alle 
Landeseinwohner und für alle Gegenstände der gleichen 
Art geltenden Gesetzgebung inzwischen vom Staate oder von Gemeinden 
übernommen worden sind und in deren Besitze verbleiben. In diesen 
Fällen war die E n t s c h ä d i g u n g des Berechtigten nur in den Friedens 
schlüssen mit Rußland nach den allgemeinen Bestimmungen über den
	        
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