Die rechtliche Gleichheit des Verkehrs der Personen und Waren. 219
Rechtsverhältnisse der Personen; sie wurde allmählich auf die Waren
ausgedehnt. Der reinen Meistbegünstigung, bei der sich die Vertrag
schließenden allgemein verpflichten, ihren Handel wechselseitig nicht
ungünstigeren Bedingungen zu unterwerfen, als den Handel irgend einer
dritten Nation, tritt die beschränkte Meistbegünstigung in Tarifver
trägen an die Seite, in denen die Vertragsteile nur für eine Anzahl
von Positionen des Zolltarifes dem anderen Vertragsteile gegenüber
ihre Tarifautonomie beschränken.
Die Meistbegünstigung erzeugt somit eine Gleichheit des Wettbewerbes
nach dem Muster des meistbegünstigten Staates. Diese Meistbegünstigung
hat einerseits zum Abbau des Wirtschaftskampfes, andrerseits zu seiner
Verschärfung beigetragen. Sie kann dazu führen, daß durch engere
wirtschaftliche Einigung zwischen Ländern ähnlicher wirtschaftlicher
Entwicklung die Steigerung des Wirtschaftsgegensatzes mit den übrigen
Ländern zunimmt. So haben die Vereinigten Staaten von Amerika schon
seit dem Ende der achtziger Jahre des 18. Jahrhunderts das Bestreben,
mit den anderen amerikanischen Republiken in ein engeres handelspoli
tisches Verhältnis auf dem Wege der Meistbegünstigung zu gelangen. Diese
panamerikanische Bewegung wirkt, wenn auch im minderen Maße, ab
sperrend wie ein Zollverband. Auch die imperialistische Strömung in
England will den Zusammenhalt des britischen Weltreiches durch Ein
führung des Schutzzolles oder doch einer handelspolitischen Einigung mit
wechselseitiger Begünstigung der einzelnen Teile des britischen Imperiums
erreichen (Imperial preference), um das Imperium dann nach außen um
so wirksamer abzuschließen und unabhängig zu machen.
Während des Weltkrieges haben die Vorschläge der Pariser Wirtschafts
konferenz von 1916 „für die Zeit des geschäftlichen, industriellen, land
wirtschaftlichen und maritimen Aufbaues der alliierten Länder“ in Aus
sicht genommen, daß die Freiheit keines durch irgendwelche Ansprüche
der feindlichen Mächte auf die Meistbegünstigung behindert werde (Res.
ß II). Auch für die Zeit nach dem Kriege sind Zollabgaben oder Verbote
zeitweiligen oder dauernden Charakters zum Schutze der Unabhängigkeit
der alliierten Länder von den feindlichen, soweit Rohstoffe und Fabrikate
in Betracht kommen, vorgesehen (Res. C I). Die Friedensverträge des
Vierbundes mit der Ukraine, Rußland und Rumänien haben zwar die
grundsätzliche Gleichstellung hinsichtlich des persönlichen Handels
verkehrs und die Meistbegünstigung hinsichtlich des Warenverkehrs auf-
gestellt. Doch wurde die Möglichkeit wirtschaftlicher Bevorzugung im
begrenzten Umfange offen gelassen. Es sollten weder die Ukraine, Ruß
land oder Rumänien einerseits noch Deutschland und Österreich-Ungarn
andrerseits Anspruch auf Begünstigungen erheben, die ein Vertragsteil
einem anderen, mit ihm durch ein Zollbündnis verbundenem Land
gewährt, das an sein Gebiet unmittelbar oder durch ein anderes mit ihm