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Die Intemationalisierung des Wettbewerbes.
zollverbündetes Land mittelbar angrenzt (Friedensvertrag des Vierbundes
mit der Ukraine vom 9. Februar 1918, Art. VII/IV A, B; Friedensvertrag
des Vierbundes mit Rußland vom 3. März 1918, Anl. 2, Z. 4;
Wirtschaftsvertrag zwischen Deutschland und Rumänien vom 7. Mai 1918,
Z. 4; österreichisch-ungarisch-rumänischer wirtschaftlicher Zusatzvertrag
vom 7. Mai 1918, Art. IV). Für die wirtschaftliche Übergangszeit ist
die Möglichkeit von Ausnahmen gleichfalls offen geblieben.
Der Premierminister von Australien Hughes hat in seiner Rede
vom 7. November 1918 an den australischen Klub (Holländische Nachrichten
2, 2417) es geradezu ausgesprochen, daß die Gleichheit der Handelsbedingungen
(„equality of trade conditions“), wie sie der dritte Punkt der
Wilsonschen Botschaft vom 8. Januar 1918 fordert, geradezu die Sicherung
der ökonomischen Weltherrschaft Deutschlands bedeuten würde. Nichts
liege dem australischen Volke ferner, als Deutschland die gleiche Behandlung
wie Frankreich, Belgien, Italien und Amerika hinsichtlich der Tarife
und wirtschaftlichen Vereinbarungen zu gewähren.
Das Ergebnis ist, daß die Gegner im Weltkrieg in der Erkenntnis
einig sind, daß die Gewährung der Meistbegünstigung es ausschließen
würde, einen anderen Staat als wirtschaftlichen Feind zu behandeln und
den Wirtschaftskampf selbst nach dem militärischen Friedensschlüsse
fortzusetzen. Es hat aber gerade die Entstehungsgeschichte des Weltkrieges
gezeigt, daß die sogenannte „ewig e“ Meistbegünstigung, wie
sie zwischen Deutschland und Frankreich im Art. XI des Frankfurter
Friedens vom 10. Mai 1871 vereinbart wurde, auf seiten Frankreichs ein
Gefühl der Gebundenheit gegenüber der wirtschaftlichen Überlegenheit
Deutschlands erzeugt hat. Dies geschah, trotzdem von der Meistbegünstigung
alle Vorteile, die ein Vertragsteil, England, Belgien, den
Niederlanden, der Schweiz, Österreich oder Rußland gewährt hatte oder
gewähren würde, ausgenommen waren. In ähnlicher Weise hat die Meistbegünstigung
in den deutsch-russischen Handelsverträgen von 1894/1904
gewirkt. Es wäre daher zwar zu erwarten, daß der förmliche Wirtschaftskrieg
durch eine allgemeine Meistbegünstigung zwar verhindert, aber
gerade durch die Bindung eine Vermehrung der Spannung nicht ausgeschlossen
würde.
Die wirtschaftliche Gleichbehandlung ist in Deutschland und Österreich
mehrfach gefordert worden. Das Programm der Mehrheitsparteien
des Deutschen Reichstags vom Oktober 1918 forderte als Grundlage des
Völkerbundes die Verbürgung der „offenen Tür“ für den wirtschaftlichen
und privatrechtlichen Völker vor kehr (Holländische Nachrichten 2, 2072).
Es müßten die Zollermäßigungen, die in den vorerwähnten Friedensschlüssen
des Vierbundes Vorbehalten waren, aufgegeben werden. Die
sozialdemokratischen Abgeordneten im österreichischen Abgeordnetenhause,
Adler, Seitz, Seliger und Genossen haben am 2. Oktober 1918