Full text: Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

.Die Mittel der Sozialisierung. 
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mittel und Verkehrsmittel in der ausschließlichen Herrschaftsgewalt des 
Staates, in dessen G e b i e t sie gelegen sind. Es bestand ein unbeschränktes 
Recht der Beherrschung und Nutzung z. B. Englands und Frankreichs 
an den Tropenprodukten einerseits und Deutschlands an den Kalilagern 
anderseits. Der für den Bestand jeder politisch anerkannten Volkswirt 
schaft nötige Anteil an der Einfuhr von Rohstoffen und Lebensmittel 
und an der Ausfuhr von Arbeitskräften und Fabrikaten müßten völker 
rechtlich gewährleistet werden. Die im Übermaße, d. h. in dem die 
nationalen Bedürfnisse überschreitenden Maße vorhandenen Produktions 
mittel müßten vergesellschaftet werden. Das sind die letzten, 
in den hinführenden Wegen derzeit noch nicht übersehbaren Ziele der 
Sozialisierung. Es soll im folgenden nur von den vorläufigen, d. h. 
bei der gegenwärtig politischen und wirtschaftlichen Lage möglichen 
und ersten Mitteln der Sozialisierung gehandelt werden. 
Die Sozialisierung würde zunächst den wirtschaftlich starken 
Teilnehmern Beschränkungen zugunsten der wirtschaftlich schwachen 
auf erlegen. Es müßten sich jene den Beschränkungen unterwerfen müssen, 
die für die Lebensfähigkeit dieser erforderlich sind. Die kräftigere Volks 
wirtschaft könnte nur soweit von ihren Machtmitteln Gebrauch machen, 
daß die schwächere Volkswirtschaft nicht erdrückt und lebensunfähig 
gemacht wird. Derartige Gedankengänge haben bereits bei der Berück 
sichtigung des Notstandes der Neutralen im Weltkriege mitgewirkt. 
Aber auch die Berücksichtigung des wirtschaftlichen Notstandes der im 
Weltkriege unterlegenen Staaten wäre eine Pflicht, die sich aus 
der Existenzberechtigung und materiellen Gleichheit aller politisch an 
erkannten Volkswirtschaften ergibt. Dabei kann nicht unbeachtet bleiben, 
daß auch die siegreichen Mächte des Weltkrieges ein lebhaftes Interesse 
an dem Bestand und an der Entwicklung der unterlegenen Volkswirt 
schaften haben müssen, wenn diese zur Entrichtung der ihnen auferlegten 
Entschädigung imstande sein sollen und in der ihnen durch die 
Friedensverträge auferlegten politischen Individualität be 
stehen sollen. 
2. Die Mittel der Sozialisierung, 
a) Die Gewährleistung der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit. 
Auszugehen ist von der Erfahrungstatsache, daß keine der nationalen 
Volkswirtschaften eine vollständige Autarkie erreichen kann, daß 
aber auch eine annähernde Autarkie nur für die allergrößten Wirtschafts 
konzerne, wie England mit seinen Kolonien und die Vereinigten Staaten 
von Amerika vorübergehend erreichbar ist. Daraus ergibt sich für 
die internationale Regelung, daß die Abhängigkeit jeder Volkswirtschaft 
von der Weltwirtschaft hingenommen werden muß. Für die weitaus 
überwiegende Mehrzahl der Volkswirtschaften ist nicht die Rückkehr zur 
Lenz, Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung.
	        
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