.Die Mittel der Sozialisierung.
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mittel und Verkehrsmittel in der ausschließlichen Herrschaftsgewalt des
Staates, in dessen G e b i e t sie gelegen sind. Es bestand ein unbeschränktes
Recht der Beherrschung und Nutzung z. B. Englands und Frankreichs
an den Tropenprodukten einerseits und Deutschlands an den Kalilagern
anderseits. Der für den Bestand jeder politisch anerkannten Volkswirt
schaft nötige Anteil an der Einfuhr von Rohstoffen und Lebensmittel
und an der Ausfuhr von Arbeitskräften und Fabrikaten müßten völker
rechtlich gewährleistet werden. Die im Übermaße, d. h. in dem die
nationalen Bedürfnisse überschreitenden Maße vorhandenen Produktions
mittel müßten vergesellschaftet werden. Das sind die letzten,
in den hinführenden Wegen derzeit noch nicht übersehbaren Ziele der
Sozialisierung. Es soll im folgenden nur von den vorläufigen, d. h.
bei der gegenwärtig politischen und wirtschaftlichen Lage möglichen
und ersten Mitteln der Sozialisierung gehandelt werden.
Die Sozialisierung würde zunächst den wirtschaftlich starken
Teilnehmern Beschränkungen zugunsten der wirtschaftlich schwachen
auf erlegen. Es müßten sich jene den Beschränkungen unterwerfen müssen,
die für die Lebensfähigkeit dieser erforderlich sind. Die kräftigere Volks
wirtschaft könnte nur soweit von ihren Machtmitteln Gebrauch machen,
daß die schwächere Volkswirtschaft nicht erdrückt und lebensunfähig
gemacht wird. Derartige Gedankengänge haben bereits bei der Berück
sichtigung des Notstandes der Neutralen im Weltkriege mitgewirkt.
Aber auch die Berücksichtigung des wirtschaftlichen Notstandes der im
Weltkriege unterlegenen Staaten wäre eine Pflicht, die sich aus
der Existenzberechtigung und materiellen Gleichheit aller politisch an
erkannten Volkswirtschaften ergibt. Dabei kann nicht unbeachtet bleiben,
daß auch die siegreichen Mächte des Weltkrieges ein lebhaftes Interesse
an dem Bestand und an der Entwicklung der unterlegenen Volkswirt
schaften haben müssen, wenn diese zur Entrichtung der ihnen auferlegten
Entschädigung imstande sein sollen und in der ihnen durch die
Friedensverträge auferlegten politischen Individualität be
stehen sollen.
2. Die Mittel der Sozialisierung,
a) Die Gewährleistung der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit.
Auszugehen ist von der Erfahrungstatsache, daß keine der nationalen
Volkswirtschaften eine vollständige Autarkie erreichen kann, daß
aber auch eine annähernde Autarkie nur für die allergrößten Wirtschafts
konzerne, wie England mit seinen Kolonien und die Vereinigten Staaten
von Amerika vorübergehend erreichbar ist. Daraus ergibt sich für
die internationale Regelung, daß die Abhängigkeit jeder Volkswirtschaft
von der Weltwirtschaft hingenommen werden muß. Für die weitaus
überwiegende Mehrzahl der Volkswirtschaften ist nicht die Rückkehr zur
Lenz, Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung.