Full text : Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

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Die  Sozialisierung  des  Wettbewerbes.

Selbstversorgung,  sondern  der  möglichst  vorteilhafte  Anteil  an
der  Weltwirtschaft  als  Ziel  der  Wirtschaftspolitik  zu  erkennen.  Es  kann
davon  ausgegangen  werden,  daß  jedes  Volk,  das  bereits  die  Reife  zur
politischen  Selbständigkeit  erwiesen  und  darum  seine  internationale  Anerkennung ­
  durchgesetzt  hat,  Anspruch  darauf  besitzt,  daß  seine  wirtschaftliche ­
  Lebensfähigkeit  international  geschützt  werde.  Die  Anerkennung
bedeutet,  daß  der  wirtschaftliche  Bestand,  soweit  er  infolge  der  Bodenbeschaffenheit, ­
  nach  der  Anlage  und  Ausbildung  des  Volkscharakters,  nach
der  geographischen  Lage  oder  aus  anderen  Gründen  nicht  aus  eigener
Kraft  gewahrt  werden  kann,  international  gesichert  werde.
Darin  liegt  bereits  der  Ausschluß  der  Methoden,  welche  die  wirtschaftliche
Abhängigkeit  zur  politischen  und  wirtschaftlichen  Verknechtung  mißbrauchen. ­
  Darin  liegt  die  Notwendigkeit,  jeder  einzelnen  Volkswirtschaft
im  wirtschaftlichen  Notstände,  mag  er  auch  ein  durch  den  Krieg  hervorgerufener ­
  sein  oder  nicht,  durch  internationale  Mittel  beizuspringen.
Die  materielle  Begründung  des  Anspruches  auf  Sicherung
der  Lebensfähigkeit  liegt  in  der  ungleichen  Verteilung  der  wirtschaftlichen
Macht  unter  die  einzelnen  Mitglieder  der  Völkergemeinden  nach  der  gegenwärtigen ­
  politischen  Machtverteilung.  Es  hat  England  durch  seine  Herrschaft ­
  über  die  Tropen,  dem  größten  Rohwarenmagazin  der  Welt,  und
durch  seine  Vorherrschaft  zur  See,  aber  auch  Frankreich  durch  seinen
großen  afrikanischen  Kolonialbesitz  die  Pflicht,  den  Bestand  der  in  der
Lebensmittel-  und  Rohstoffversorgung  von  ihnen  abhängigen  Länder  zu
gewährleisten.  Die  wirtschaftliche  Verkehrsfreiheit  reicht  nicht  aus,  weil
der  Wettbewerb  die  kapitalschwächeren  Staaten  in  den  Hintergrund
drängt  und  bei  der  Möglichkeit  eines  Wirtschaftskrieges  diese  beiden
Kolonialmächte  es  jederzeit  in  der  Hand  hätten,  druch  wirtschaftliche
Bedrohung  ihre  imperialistischen  Pläne  auch  weiterhin  durchzuführen.
Der  Anspruch  sollte  zunächst  nur  auf  Gewährleistung  der  Lebensfähigkeit ­
  als  den  ersten  Schritt  zu  einer  Ausgleichung  der  materiellen
wirtschaftlichen  Ungleichheit  gerichtet  sein.  Der  Gedanke
ist  bereits  in  mehreren  politischen  Kundgebungen  zum  Ausdrucke  gelangt. ­
  Die  belgische  Regierung  forderte  in  ihrer  Antwort  vom  24.  Dezember ­
  1917  auf  die  päpstliche  Botschaft  vom  1.  August  1917  neben
der  politischen  und  militärischen  auch  die  wirtschaftliche  Una
  b  h  än  g  i  gk  e  i  t.  Sie  hielt  dies  für  nötig  zu  betonen,  weil  nach  der
damaligen  Erklärung  der  deutschen  Regierung  Belgien  ein  Faustpfand
dafür  bieten  sollte,  daß  es  nicht  für  die  Feinde  Deutschlands  zu  einem
Vormarschgebiete  im  wirtschaftlichen  Sinne  werde  (Holländische
Nachrichten  2,  1421);  ebenso  forderte  die  Erklärung  der  österreichischen
Abgeordneten  S  e  i  t  z  und  Ellenbogen  vom  21.  Juni  1918  an  Troelstra
die  gleiche  Freiheit  der  wirtschaftlichen  Entwicklung  für  alle
Völker  (Holländische  Nachrichten  2,  1310).
            
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