Full text : Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Der  Ausschluß  clor  kriegerischen  Methoden  des  wirtschaftlichen  Imperialismus.  229

Vierter  Abschnitt.
Der  Ausschluß  der  kriegerischen  Methoden  des  wirtschaftlichen ­
  Imperialismus.
Wir  haben  gesehen,  wie  sich  der  Imperialismus  der  wirtschaftlichen ­
  Gewalt  bedient,  um  sich  durch  die  Entfaltung  eigenartiger
Machtmittel  die  Vorherrschaft  über  einzelne  Teile  oder  das  Ganze  der
fremden  Volkswirtschaft  zu  erlangen.  Wir  haben  weiter  gesehen,  daß  das
Ziel  des  Ausschlusses  oder  der  Beschränkung  wirtschaftlicher  Mitbewerber
teils  auf  friedlichem,  teils  auf  gewaltsamem  Wege  erreicht  wird.  Wir
haben  die  spezifischen  Kampfmittel  als  kriegerische  Methoden  des  wirtschaftlichen ­
  Imperialismus  zusammengefaßt.
Die  Erkenntnis,  daß  es  sich  hier  um  gemeinschädliche  Vorgänge
in  der  Weltwirtschaft  handelt  und  daß  sich  die  Handelspolitik  der  imperialistischen ­
  Staaten  im  Interesse  des  weltwirtschaftlichen  Friedens  Beschränkungen ­
  unterwerfen  muß,  ist  bereits  mehrfach  hervorgehoben  worden.  Es
haben  die  Resolutionen  der  Pariser  Wirtschaftskonferenz  von  1916  erkennen
lassen,  daß  die  alliierten  Regierungen  einzelne  Methoden  der  Mittelmächte
als  eine  Beschränkung  ihrer  wirtschaftlichen  Freiheit  und  als  eine  unannehmbare ­
  Hegemonie  empfunden  haben.  Dem  kann  allerdings  entgegen
gehalten  werden,  daß  diese  Methoden  dem  wirtschaftlichen  Imperialismus
der  Großmächte  überhaupt  eigentümlich  sind.  Aber  ebenso  muß  erkannt
werden,  daß  es  sich  um  die  Anwendung  wirtschaftlicher  Gewalt  handelt,
die  mit  dem  Wirtschaftskriege  im  engeren  Sinne  wesensgleich  und  nur
dem  Grade  nach  verschieden  ist.  Was  über  die  Gemeinschädlichkeit
des  Wirtschaftskrieges  gesagt  wurde,  gilt,  wenn  auch  im  geminderten
Maße,  für  die  kriegerischen  Methoden  des  wirtschaftlichen  Imperialismus. ­
  Der  Kongreß  der  Konsumgesellschaften  der  Ententestaaten  vom
25.  September  1916  in  Paris  forderte  von  der  französischen  Wirtschaftspolitik ­
  den  Verzicht  auf  jeden  systematischen  Boykott,  der
nur  den  Zweck  hätte,  den  deutschen  Handel  zu  ruinieren.  Es  sei  den  beiden
Zentralmächten  der  Zutritt  zu  den  Märkten  der  Ententestaaten  nur  unter
der  Bedingung  zu  gestatten,  daß  sie  darin  einwilligen,  ihre  Rüstungen  zu
beschränken  und  die  internationale  Schiedsgerichtsbarkeit  anzunehmen,
ln  diesem  Leitsätze  der  Verbrauohervereinigungen,  wie  auch  in  den  Beschlüssen ­
  der  Ligue  des  droits  de  l’homme  vom  9.  Oktober  1916  (Kahl,
Wirtschaftskonferenz  59),  tritt  der  Grundgedanke  einer  internationalen ­
  Regelung  der  Weltwirtschaft  scharf  hervor.  Es  soll  jedem
Volke  der  natürliche,  d.  h.  durch  seine  Naturschätze,  seine  geographische
Lage  und  die  Anlage  seiner  Bewohner  gegebene,  der  natürliche  Wettbewerb ­
  zwar  gewährleistet,  aber  „jede  aggressiveOrganisation“
zum  Zwecke  einer  wirtschaftlichen  Eroberung  ausgeschlossen  werden.
            
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