Der englische Imperialismus.
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liehen Aufsicht unterstellt, behält aber doch die sonstige Verwaltung
bis zum Jahre 1858 in ihrer Hand. Das System der königlichen Frei
briefe (Charters) mit seiner Übertragung von Hoheitsrechten an die
Handelsgesellschaften mußte zur wirtschaftlichen Ausbeutung führen.
So erlangte z. B. die Royal Niger Company durch ihr Privileg vom
10. Juli 1886 ein Handelsmonopol; dies, trotzdem die Kongoakte
vom 26. Februar 1885 allen Völkern im konventionalen Kongobecken
unbeschränkte Handelsfreiheit gewährleistete. Auch der
Erwerb von Hoheitsrechten in den Ländern der Maschona und Matabele
stützt sich auf einen königlichen Freibrief, der dem Imperialisten C e c i 1
Rhodos mittels der Chartered Company of South Africa (1889) ein
A erkzeug wirtschaftlicher Vorherrschaft über die Eingeborenen und alle
Mitbewerber in Südafrika in die Hand gab.
Inter den Rechtsformen dieser wirtschaftlichen Gewalt spielt
der vielfach mit Waffengewalt errungene Vertrag über Gebiets
abtretungen die führende Rolle; er wird aber auch zum Mittel wirt
schaftlicher Gewalt. In den Anfängen der Kolonisation gelingt
es, im Wege eines Kauf- oder Tauschvertrages den Häuptlingen un-
zivilisierter Völkerschaften ganze Teile ihres Gebietes nach den Grund
sätzen des privatrechtlichen Kaufes oder Tausches abzunehmen. Die ge
ringe Bewertung des eigenen Gebietes und die übermäßige Bewertung des
Kaufpreises, der ganz oder zum Teil in Munition, Waffen, Branntwein
und Luxusgegenständen primitiver Kultur bezahlt wird, lassen schon
in diesem ersten Stadium der Kolonisation den Europäer zum überlegenen
Vertragsteil werden. Br beutet die Unerfahrenheit, die Notlage oder den
Leichtsinn des Unzivilisierten im Völkerverkehre zu seinem Vorteil ebenso
aus wie der wucherische Kreditgeber die gleiche Lage des Kreditnehmers
im individuellen Verkehre.
Das nächste Stadium ist das des Erwerbes von öffentlich-
rechtlichen Hoheitsrechten durch einen förmlichen Staatsvertrag.
Derart werden einzelne Häfen- und Marktplätze rechtlich erschlossen,
der Straßen-, Bahn- und Bergbau der eindringenden Macht zur ausschließ
lichen Ausbeutung übertragen. Es entsteht das System der ge
schlossenen Einflußsphären, das einerseits durch Ver
träge mit dem Herrscher des zu erschließenden Gebietes und anderer
seits durch Verträge mit den Mitbewerbern rechtlich geschützt wird.
In dem zu erschließenden Gebiete wird eine einzelne Nation unter
Ausschluß der übrigen bevorrechtet. Der Umfang der Konzessionen
und Privilegien des Staates, dem der wirtschaftliche Einfluß eingeräumt
wird, nimmt immer größere Formen an. Es entwickelt sich die Methode
des Ausschlusses des Mitbewerbes anderer bis zur ungehinderten Aus
beutung des wirtschaftlich erschlossenen Landes durch eine Macht.
So darf z. B. nach dem Abkommen zwischen Großbritannien und Tibet